Das Zusammenspiel der maaslosen Gesetze fängt an zu wirken. Die Meinungs- und Redefreiheit wird kastriert. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist obsolet und Systemkritik ist der Einstieg in die Gefährderkartei.
"Im Telefongespräch mit Oberstaatsanwältin Nana Frombach machte die Achse des Guten darauf aufmerksam, dass an dem Video nichts, aber auch gar nichts justiziabel ist. Man sieht kein Gesicht, man sieht keine Verletzungen. Was man sieht, ist eine Blutlache und die Füße des Opfers – und auch das nur jeweils für wenige Momente. Ihre Antwort: Darüber müsse noch entschieden werden, die Durchsuchung habe aufgrund eines „Anfangsverdachts“ stattgefunden."
Das Resultat ist in dem Beschluss des Amtsgerichts Hamburg zu sehen. Eine überzogene Machtausübung, die einem Täterschutz entspricht und eine von den Mainstream-Medien abweichende Meinung unterdrücken soll. Gleichzeitig wurde das Video für Deutsche Youtuber nicht erreichbar gemacht. Das ist eine Zensur und eine Manipulation der öffentlichen Information.
Veröffenlichung des Gerichtsbeschlus, gem. BVerwG · Urteil vom 26. Februar 1997 · Az. 6 C 3.96
"Polizei und Staatsanwaltschaft in der Hansestadt Hamburg wollen nicht, dass die Öffentlichkeit erfährt, dass das einjährige Baby, das am 14. April zusammen mit seiner 34-jährigen Mutter in einer „Beziehungstat“ (so Polizeisprecher Timo Zill) von seinem Vater, dem aus dem Niger stammenden „Lampedusaflüchtling“ Mourtala Madou auf dem Bahnsteig der U-Bahnstation Jungfernstieg ermordet worden ist, geköpft wurde."
"Die Sache wirft Fragen auf, die alle Journalisten nun gerne geklärt hätten. Wenn jemand von uns mit Fotos oder bewegten Bildern über einen Kriegsschauplatz, ein Katastrophengebiet oder den Schauplatz eines Terroranschlags berichtet, müssen wir dann fürchten, dass Staatsanwalt Bornemann am Tag darauf auch unsere Wohnungstür aufbohrt? Davor hatten viele schon 2014 gewarnt, als die Bundesregierung den „Paparazzi-Paragraphen“ verabschiedete.
Der Deutsche Presserat etwa trug „verfassungsrechtliche Bedenken“ vor und warnte vor einer Gefährdung der journalistischen Berichterstattung."
Quelle und ausführlicher Bericht auf Achgut
Bild: Screenshot