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Sirenengesang der Politiker - Manuela Schwesig im Machtrausch - Totale Kontrolle der machtgeilen Politik-Versager - Generalverdacht für alle Eltern

Deutschland
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Bürger aufgepasst, das windelweiche Wahlgeplapper ist das Wickelpapier für den Schlagstock. Die CSU/CDU/SPD/Grüne vertreten alles, nur keine Bürgerinteressen.

Erschienen 06.07.2017 und Aufgrund der der Entwicklung aktualisiert neu eingestellt.

Die perfide Agitation der SPD - Schwesig kennt keine Hemmungen. Unter der fadenscheinigen Erklärung „Wir brauchen Kinderrechte im Grundgesetz. Oftmals sind Elternrechte oder andere Rechte höher als die Kinderrechte. Das halte ich für falsch.“, welche nichts anderes als die brutale Wlllkür, zur Durchsetzung staatlicher Interessen ist.

Der sich regende Widerstand, gegen die staatliche Bevormundung in der Kindererziehung, mit einem von der Geburt an pharmagerecht organisierten Vorsorgeterror wird jetzt das natürliche Vertretungsrecht der Eltern entzogen und die Eltern, bei Umkehr der Beweislast unter Generalverdacht gestellt. Ziel dieser Maßnahmen, kann nie das Wohlergehen der Kinder sein, hier geht es ausschließlich um die Kontrolle der Gesellschaft. „Bist du nicht willig, nehme ich dir deine Kinder“.

Wann fängt staatlicher Terror an? Die Tradition der SPD, im Verrat an der Gesellschaft folgend, definiert die SPD die Trennlinie für wählbar und nicht wählbar neu. Das derartig gesellschaftlich destruktive Kräfte in der Politik überhaupt zu Wort kommen können, ist ein Zeichen totalitärer Machtansprüche. Es passt zu dem neuen Erscheinungsbild der SPD, als Sharia-Partei, aber nicht zur Demokratie.

 Schwesig 2009 - Die Täuschung durch Halbwahrheiten und der Konsequenz wenn der Zugriff staatlicher Gewalt in die Grundrechte, den Boden für totalitäre Maßnahmen vorbereitet.

Entweder haben sich die Politiker kpl. aus der Realität verabschiedet oder sind einfach nicht in der Lage systemische Zusammenhänge zu erfassen.

 

 

Auszug aus „Manuela Schwesig will uns Eltern an den Kragen“ von Birgit Kelle, Veröffentlicht am 04.04.2017 in N24

Eltern müssen ihre Unschuld beweisen. Früher musste das Jugendamt nachweisen, dass Sie schlechte Eltern sind und durfte dann erst die Kinder mit Gerichtsbeschluss aus den Familien nehmen. Heute darf das Jugendamt die Kinder erst einmal vorsorglich rausnehmen und zu Pflegeeltern geben, darf den Kontakt zu den leiblichen Eltern unterbinden, und die Eltern müssen dann beweisen, dass sie sehr wohl gute Eltern sind. Wie das in Abwesenheit der Kinder funktionieren soll, ist nicht nur mir ein Rätsel. Im Internet florieren Selbsthilfeseiten von Eltern. Der Begriff „Willkür“ fällt nicht selten. 2014 hat Schwesig ihre Forderung nach Kinderrechten übrigens damit begründet, dass Jugendämter und Gerichte sich dann bei ihren Entscheidungen, wo ein Kind leben soll, stärker nach dem Kindeswohl richten könnten und nicht nach dem Vorrecht der Eltern, das im Grundgesetz verankert ist. Ganz offen ist hier längst zugegeben worden, dass das Instrument Kinderrechte ein Zugriffsrecht des Staates schaffen soll. 

... Setzen wir also zusammen: Kinder sollen das Recht haben auf Förderung, die insbesondere nicht etwa durch ihre Eltern, sondern „zentral“ durch Kindertagesbetreuung realisiert wird. Eltern, die ihrem Kind diese „Beteiligung“ und „Förderung“ in der „Kindertagesstätte“ vorenthalten, wären also automatisch dem Vorwurf ausgesetzt, sie würden ihrem Kind ein Verfassungsrecht vorenthalten. Selbsterziehende, renitente Fremdbetreuungsverweigerer könnte man also endlich in den Griff bekommen. Die Rhetorik der pauschalen Kindeswohlgefährdung durch die eigenen Eltern kennt man von der SPD nur allzu gut, gerade aus der einstigen Betreuungsgelddebatte. Nicht umsonst nennen die Genossen das Betreuungsgeld konsequent bis heute eine „Fernhalteprämie“, weil Eltern ihre Kinder ja von wertvoller Bildung in der Kita „fernhalten“.

Der Staat vertritt die Interessen der Kinder... Unter dem schönen Titel „Prüfung der Verbindlichkeit frühkindlicher staatlicher Förderung“ war die ehemalige Berliner SPD-Justizsenatorin Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit schon damals in einem Gutachten für die Friedrich-Ebert-Stiftung der Frage nachgegangen, ob man auch gegen den Willen der Eltern eine Kindergartenpflicht einführen kann. ...

Vergessen wir also besser die herzerwärmende Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung, sie ist der Hebel gegen das Erziehungsrecht der Eltern.

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Bild: Screenshot