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Neue Verordnung: EU erlaubt staatliche Sperrungen von Internetseiten – auch ohne Gerichtsbeschluss

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von Hanno Vollenweider, Anonymus In der vergangenen Woche hat das EU-Parlament eine neue Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz abgesegnet, die staatlichen Behörden die Möglichkeit einräumt, Sperrungen von Internetseiten auch ohne die Zustimmung eines Gerichts zu veranlassen. Im Frühjahr 2018 soll außerdem eine neue EU-Behörde zur Überwachung und Regulierung sogenannter „Fake News“ ihre Arbeit aufnehmen.

Letzte Woche hat das EU-Parlament, von der Öffentlichkeit bisher weitgehend unbemerkt, eine neue Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz beschlossen, mit der Verbraucher eigentlich vor Urheberrechtsverletzungen und betrügerischen Onlineshops geschützt werden sollen. Verbraucherschutz klingt erstmal schön, ist allerdings auf EU-Ebene leider zu oft einfach ein Deckmantel für irgendeinen Bevormundungsmist und deshalb mit einer gehörigen Portion Vorsicht zu betrachten. Wie in diesem Fall auch, denn geht es nach den Plänen der EU, könnten Verbraucherschützer bald die Sperrung von Internetseiten ohne Gerichtsbeschluss veranlassen. Und spätestens jetzt sollten alle Alarmglocken anfangen zu läuten...

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Bild:Pixabay