...vom Ende der Meinungsfreiheit.Art. 5 GG, war da mal was?
Diese Frage stellen sich immer mehr Nutzer in den sozialen Netzwerken und auf Videoplattformen wie youtube. Seit dem 01.10.2017 gilt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Als wären die letzten Monaten des Heiko Maas samt seiner ihm "unterstellten" Amadeu Antonio Stiftung nicht schlimm genug gewesen für zehntausende Bürger mit abweichender Meinung zu der, der Regierenden. Zahlreiche Sperren, Eingabe von Zahlencodes (Captchas) oder die Auswahl von Bildchen. Schikanen und noch ganz andere "Gemeinheiten" bei Facebook und Co. Was aber nun auf Nutzer diverser Internetplattformen zurollt, stellt selbst das bisherige noch in den Schatten.
Soziale Netzwerke wie Twitter, Facebook und YouTube müssen künftig einen Ansprechpartner für Gerichte und Strafverfolger in Deutschland benennen und von Nutzern gemeldete „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ binnen 24 Stunden löschen oder sperren. Betroffene bekommen „im Einzelfall“ einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch nach Bestandsdaten des Täters. Dafür ist eine gerichtliche Anordnung vorgesehen.
Nicht ganz so „offensichtlich rechtswidrige“, aber eben doch irgendwie rechtswidrige Inhalte müssen innerhalb von sieben Tagen entfernen werden oder bei nicht ganz so klaren Fällen zur Beurteilung an eine „anerkannte Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung“ übergeben werden. Tun sie das nicht, drohen ihnen künftig hohe Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro.
Der Anfang vom Ende der Meinungsfreiheit scheint zur bitteren Realität zu werden. Falls dieses Gesetz nicht doch noch gestoppt, oder zumindest juristisch abgeschwächt werden kann, bleibt zu befürchten, dass noch weitere und noch straffere Gesetze folgen werden die anscheinend nur ein Ziel zu verfolgen scheinen, die Abschaffung der im Grundgesetz verbrieften Meinungsfreiheit für ALLE Bürger dieses Landes. Ein weiterer Schritt auf dem Weg hin zur Autokratie, in der große Teile der Bevölkerung wie vor '89 in der ehemaligen DDR, nur noch hinter vorgehaltener Hand ihre Meinung kundtun dürfen.
Bild: Pixabay
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