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Toleranz ? - Deutsche Richter: Kein Mord wenn Muslime töten

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Die Mordmerkmale werden in deutschen Gerichtssälen seit Angela Merkels krimineller Migrationspolitik, der Massenflutung mit Kriminellen und Terroristen, ganz willkürlich bewertet. Es reicht heute vollends aus, wenn der Täter muslimischen Glaubens ist: Wie jetzt ein weiteres unglaubliches Urteil aus deutschen Gerichtssälen beweist, hier das des Landgerichts Cottbus, dass den ehemaligen Rechtsstaat weiter zerfallen lässt, sprach der Vorsitzende Richter Frank Schollbach in seinem Urteil einen 32-Jährigen Muslimen aus Tschetschenien, der seine Frau in einem klassischen Ehrenmord getötet hatte, nicht wegen Mordes schuldig, sondern „nur“ wegen Totschlags. Der Mann wurde zu 13 Jahren Haft verurteilt.

Das Urteil fiel letzter Woche in Cottbus und lässt die Menschen („die, die hier schon länger leben“) im Land mit einer ehemals rechtsstaatlichen Ordnung,verzweifeln. Grund hierfür ist die abenteuerliche Begründung des Vorsitzenden Richters Schollbach, warum die Tat angeblich kein Mord sei. Damit ein Gericht einen Mensch wegen Mordes verurteilt werden kann, müssen vorab eindeutig definierte Mordmerkmale erfüllt sein – zum Beispiel niedere Beweggründe. Das ist hier neben weiteren eindeutigen Mordmerkmalen, ausdrücklich der Fall im Cottbusser Prozess.

Die Kammer zweifelt allerdings an, dass der Angeklagte verstehen konnte, dass seine Bluttat aus Eifersucht in Deutschland als moralisch besonders niedrig stehend, beurteilt wird. Wie ein Gerichtssprecher den Medien erklärte, waren für den Richter mehrere Punkte ausschlaggebend:

der niedrige Bildungsgrad des Angeklagten: er habe nie eine Schule besuchtsein religiöser Hintergrund (er ist Muslim)seine Herkunft aus einer extrem traditionellen Gesellschaftdie Tatsache, dass das Paar erst wenige Monate in Deutschland war und keinedeutschen Sozialkontakte hatte – bis auf Kontakte zu Behörden

Juristen ist diese Begründung nicht einleuchtend, ganz zu schweigen von einem Durchschnittsbürger ohne juristische Vorkenntnisse, der bei solchen Urteilen ganz eindeutig falsche Signale empfängt, insbesondere bei den von der Politik und Asylindustrie sogenannten “ Neubürgern“ aus den muslimisch, kulturinkompatiblen Gesellschaften, wo Ehrenmorde, Steinigung, Auspeitschen, Köpfen in der Öffentlichkeit, usw. etwas ganz normales sind. Viele Menschen mutmaßen schon sehr lange, dass Migranten Boni auf Straftaten in deutschen Gerichtsälen erhalten. Gibt es also Strafrabatte, wenn jemand aus einer inkompatiblen kulturellen Gesellschaft, wie z.B. hier der tschetschenischen kommt, in der es immer noch archaische Formen von Selbstjustiz wie Blutrache gibt?

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Bild: Pixabay