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Die Impfpflicht-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zerbröselt den Grundrechtsschutz

Recht
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Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist verfassungswidrig. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein krasses Fehlurteil, weil sie eine RKI-Meldung verkürzt und falsch interpretiert: Die Richter lesen ihre Quellen nicht, bilanziert der Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek.

Der Gesetzgeber hat mit der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfnachweispflicht die im Gesundheitswesen tätigen Menschen verpflichtet, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Dem können sie sich nach der Konzeption des Gesetzes nur dadurch entziehen, dass sie ihren Beruf aufgeben. Das Bundesverfassungsgericht hat dies gebilligt. Sein Beschluss vom 27. April 2022 lässt Schlimmes für den künftigen Grundrechtsschutz befürchten.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht dient dazu, die vulnerablen Menschen – diejenigen, die wegen ihres hohen Alters und/oder ihrer Vorerkrankungen durch COVID-19 besonders gefährdet sind – vor Ansteckungen zu schützen. Die in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen tätigen Menschen haben, wie das Bundesverfassungsgericht sagt, eine besondere Verantwortung gegenüber den Patienten und Pflegebedürftigen. Aber können sie dieser Verantwortung nur gerecht werden, indem sie sich impfen lassen? Das Bundesverfassungsgericht meint: ja, und deshalb sei die Impfpflicht gerechtfertigt. Die COVID-19-Impfung vermindere das Risiko, sich mit SARS-CoV-2 anzustecken und das Virus dann weiterzuübertragen, das Übertragungs- oder Transmissionsrisiko. Der Schutz der Vulnerablen, dem die Impfpflicht diene, habe in der Abwägung größeres Gewicht als die Beeinträchtigung der Gesundheit und der Berufsfreiheit der von der Impfnachweispflicht Betroffenen.

Diese Auffassung beruht auf falschen Tatsachenbehauptungen und auf einer juristisch unhaltbaren Argumentation.

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