Wer nicht geboren wurde, kann keinen Familiennamen besitzen. Die Menschen haben ihre Geburtstitel nicht. Zuerst muss dieser wiederhergestellt werden, weil er der gesetzliche Grund aller Rechte ist.
♦️ Maestro M. ♦️- Wem gehört der menschliche Körper?
Nach dem Schöpferprinzip ist derjenige der rechtmäßige Besitzer, der die Sache erschaffen hat. Die Sache gehört ihm, weil er mittels Titel andere ausschließen kann.
Demnach ist der Schöpfer der perfekte Titelbesitzer, weil er die biologischen, Gegebenheiten der Fortpflanzung erschaffen hat. Er hat gemäß Altem Testament den Menschen Adam „aus Staub von der Erde“ [1. Mose] erschaffen und ihm „den Odem des Lebens in die Nase“ eingehaucht. Außerdem hat er aus Adams Rippe „die Männin“ Eva geschnitzt. Wenn dem so ist, dann deutet das jedenfalls auf den perfekten Titelbesitzer hin.
Die leiblichen Eltern sind die rechtmäßigen Titelbesitzer, weil sie nach Landprinzip den Körper erschaffen und zur Welt gebracht haben.
Der legale Titelbesitzer ist das Standesamt. Es hat nach Wasserprinzip mit Tinte einen wässerigen Namen auf Papier erschaffen und überzeugt die Menschen mit allen Tricks, sich mit Druckerschwärzebuchstaben in der Geburtsurkunde gleichzusetzen und freiwillig zuzustimmen, mit Druckerschwärzesymbolen identisch zu sein.
„Legalität ist nicht Wirklichkeit.“ (Fictio non est, ubi veritas). [Bouvier`s Maximes of Law 1856].
Der Beweis im Seerecht liegt auf der Hand, denn die Vermutung, es würde etwas anderes als Wörter registrieren, widerlegt es sogar selber. Obwohl laut § 54 Personenstandsgesetz das Personenstandsregister das einzige Instrument auf der Welt ist, welches Beweiskraft besitzt, sind „abstammungsrechtliche Erklärungen... nicht empfangsbedürftig“.
Das Standesamt fühlt sich gar nicht angesprochen und ist an der Abstammung eines Menschenkinds überhaupt nicht interessiert. Es ist an Buchstaben interessiert.
„Die Korrektheit der Wörter ist die Sicherheit des Besitzes.“ (Proprietas verborum est salus proprietatum.) [Bouvier´s 1856 Maximes of Law].
♦️ Maestro M. ♦️ - Wie erwirbt man den Besitztitel auf seinen eigenen Körper?
Geht man streng nach ALR, dann erwirbt man den Titel an einer Sache mit der Übertragung des Verfügungsrechts durch den „redlichen“ Besitzer. Wir müssen davon ausgehen, dass der Körper als physikalischer Gegenstand eine Sache ist und erst zuzüglich seiner belebenden Instanz, dem Wesen selbst, den vernunftbegabten Menschen ergibt. Subtrahiert man vom Menschen das beseelte Wesen, bleibt wohl ein lebloser Körper übrig.
Es steht außer Zweifel, dass die biologischen Eltern den Körper erschaffen haben und ein Seelenwesen diesen übernommen und belebt haben muss. Also erfolgt die Übertragung der Verfügungsrechte an den biologischen Widmungen, Funktionen und Strukturen des Körpers durch beide leibliche Eltern sowie seine Besitzergreifung mit der eigenen Willenserklärung.
Dieser Vorschlag klingt zwar befremdlich und abenteuerlich, ist aber im Hinblick auf das Seerecht als erstklassige Vorsichtsmaßnahme zu betrachten. Kürzlich meinte ein US-Politiker bei einer öffentlichen Ansprache, dass man gegen das Impfen nichts unternehmen könne, weil „eure Körper uns gehören.“ Der Applaus des Publikums war überwältigend.
„Der Körper eines freien Menschen lässt keine Wertermittlung zu.“ (Liberum corpus aestimationem non recipit)
@Rechtsmaerchen