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Staatsanwaltschaft will nicht gegen Kretschmer und Köpping ermitteln

Recht
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+ Staatsanwaltschaft will nicht gegen Kretschmer und Köpping ermitteln. Legt Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft ein! +

Nach der Massenanzeige gegen Ministerpräsident Kretschmer und Ministerin Köpping, denen vorgeworfen wird, durch die rechtswidrigen Ausgangsverbote im Frühjahr 2020 Millionen Sachsen eingesperrt zu haben, hat die Staatsanwaltschaft Dresden abgelehnt, Ermittlungen zu führen. Angeblich sei kein Tatverdacht vorhanden, vielmehr hätte sich die Verordnung erst im Nachgang als rechtswidrig erwiesen und somit würde bereits ein Vorsatz fehlen. Nun, das Recht wird eben so ausgelegt, wie es jedem passt.

Wer eine solche Einstellungsmitteilung erhält, hat jedoch die Möglichkeit, Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden einzulegen. Wir empfehlen, diesen Schritt zu gehen. Es reicht eine kurze Mitteilung, z.B..:

„Hiermit lege ich Beschwerde gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Dresden vom … mit dem Aktenzeichen … ein. Ich bitte um Überprüfung. Für eine Bewertung, ob ein Vorsatz vorlag, wäre zumindest die Beschuldigtenvernehmung der Angezeigten erforderlich gewesen. Bitte informieren Sie mich über den weiteren Ausgang des Verfahrens“.

Es scheint übrigens, als wäre die Staatsanwaltschaft Dresden von der Massenanzeige etwas genervt: Im Einstellungsbescheid wird an prominenter Stelle betont, dass es sich um eine Sammelanzeige der FREIEN SACHSEN handelt. Nun, FREIE SACHSEN sind auch wehrhafte Sachsen und setzen sich juristisch ein!

FREIE SACHSEN: @freiesachsen


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