München – Die Versicherungskammer Bayern muss einen Münchner Biergarten-Betreiber mit einer Millionensumme für die staatlich verordnete Schließung seines Lokals in der Corona-Krise entschädigen.
Das Landgericht München veurteilte den öffentlichen Versicherer am Donnerstag zur Zahlung von 1,01 Millionen Euro, weil Christian Vogler seinen Augustinerkeller – einen der größten Biergärten in der bayerischen Metropole – im Frühjahr wochenlang schließen musste (Az. 12 O 5895/20).
Wirt Vogler hatte kurz vor dem Shutdown im März eine Betriebsschließungspolice abgeschlossen, um sich gegen Corona abzusichern. Die Versicherungskammer will dennoch nicht zahlen.
Grund: In den Versicherungsbedingungen sind zwar behördlich angeordnete Schließungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes gedeckt, der Covid-19-Erreger jedoch nicht genannt.
►Das bewertet das Gericht anders: Die Versicherungskammer könne sich nicht darauf berufen, dass die Corona-Pandemie nicht mitversichert gewesen sei, zumal Vogler den Vertrag erst Anfang März – wenige Wochen vor den Zwangsschließungen – abgeschlossen hatte, sagte Richterin Susanne Laufenberg. Die Versicherungsbedingungen seien intransparent.
„Nach Ansicht der Kammer besteht im vorliegenden Fall eine Leistungspflicht der Versicherung“, so Gerichtssprecher Benjamin Kuttenkeuler.
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