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Flexi-Rente: Flexibler und finanziell attraktiver – Nur für wen?

Gesellschaft
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Die Große Koalition hat nach zähem Ringen einen Gesetzentwurf zur sogenannten Flexirente veröffentlicht. Das Gesetz soll im Januar 2017 in Kraft treten. Also noch vor den nächsten Bundestagswahlen. Bringt das etwas? Albrecht Müller.

Wer als Rentner hinzuverdient, soll mehr davon behalten dürfen. Aktuell gilt noch eine feste Hinzuverdienst-Grenze von 5.400 Euro im Jahr für Altersrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze; diese soll auf 6300 Euro (!) erhöht werden. Bisher wirken sich Beitragszahlungen der Arbeitgeber für beschäftigte Altersrentner nicht rentensteigernd aus. Das soll sich ändern. Die Flexirente soll einen verstärkten Anreiz geben, länger zu arbeiten. Das hierfür versprochene „Bonbon“ ist die Steigerung der eigenen Rentenansprüche. Die bittere Pille, die unerwähnt bleibt und bei den Berechnungen leicht vergessen wird: die Abschläge, die bei einer vorgezogenen Altersrente berücksichtigt werden, gelten nicht nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (= zw. 65. und 67. Lebensjahr, je nach Geburtsjahrgang), sondern für die gesamte Dauer des Rentenbezugs, auch für eine sich eventuell daran anschließende Hinterbliebenenrente.

Es kreißte der Berg und gebar ein Maus

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