Das Bundesverwaltungsgericht hat ein sensationelles Urteil zum Rundfunkbeitrag gefällt: Eine Hostel-Betreiberin muss nur zahlen, wenn sie Empfangsgeräte hat. Das Bundesverfassungsgericht prüft den Rundfunkbeitrag auch.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Entscheidung zum Rundfunkbeitrag gefällt, die bahnbrechend sein könnte: Die Richter stellten fest, dass der Rundfunkbeitrag für Hotel- und Gästezimmer nur erhoben werden darf, wenn die Zimmer auch eine Empfangsmöglichkeit bieten. Nur dann sei die Zahlung des zusätzlichen Rundfunkbeitrags mit dem Grundgesetz vereinbar (Az: BVerwG 6 C 32.16).
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