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Aller Anfang ist schwer - Finde einen Anwalt, der dich vor einem Rechtsverlust schützt

Gesellschaft
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Auszug

"Freiwillige Selbstverpflichtung über den Haftungsausschluss von Mandanten für Grundrechte beeinträchtigende Vertretungshandlungen von Rechtsanwälten.

Die unverletzlichen Grundrechte meiner Mandanten binden gemäß Art. 1 Abs. 3 GG (Bonner Grundgesetz vom 23. Mai 1949 als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland).

»Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht«.

Ich habe gemäß § 12a der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) den folgenden Eid geschworen: »Ich schwöre (...), die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen, (...).« ..."


 

Die wenigsten Grundrechtsträger wissen um die Tatsache, dass sich jeder Mandant eines Rechtsanwalts dessen Prozesshandlungen von den Gerichten zurechnen lassen muss. Der Fehler des Rechtsanwalts ist immer der Fehler des Mandanten – unabhängig davon, ob ein solcher Fehler tatsächlich aus Unwissenheit oder Berechnung entstanden ist.

Im Ergebnis bedeutet das: Der Rechtsanwalt kann machen, was er will, während der Mandant sich alle Handlungen und Unterlassungen zurechnen lassen soll und dafür auch noch Honorare an den Rechtsanwalt zahlen muss.

Vom Grundgesetz her ist eine solche automatische Haftung des Mandanten für Handlungen oder Unterlassungen des Rechtsanwalts – gerade im besonderen und auch grundgesetzwidrigen Falle des Anwaltszwangs – nicht möglich, wird aber dennoch praktiziert, obwohl der Berufseid und die berufständischen Regeln den Schutz des Grundgesetzes und damit der Grundrechte der Mandanten gesetzlich verbindlich vorschreiben.

Aus diesem Grunde hat die Grundrechtepartei einen einfachen Lackmustest für Mandanten und deren Rechtsanwälte entwickelt, dessen Ergebnis ausschließlich in zwei Alternativen bestehen kann:

1. Entweder unterzeichnet der Rechtsanwalt die o.a. freiwillige Selbstverpflichtung und übernimmt entsprechend die Haftung für seine Handlungen und Unterlassungen, welche die Grundrechte des Mandanten zu beeinträchtigen geeignet sind, oder

2. der Rechtsanwalt verweigert die Unterzeichnung dieser freiwilligen Selbstverpflichtung unter diversen Begründungen.

Für den Fall der Verweigerung der Unterzeichnung dieser freiwilligen Selbstverpflichtung empfiehlt die Grundrechtepartei, davon Abstand zu nehmen, einem solchen Rechtsanwalt ein Mandat zu erteilen.

Hierzu ist unbedingt zu beachten, dass die Verweigerung der Unterzeichnung dieser freiwilligen Selbstverpflichtung im Grunde die Verletzung des Berufseides sowie der berufsständischen Regeln des Rechtsanwalts bedeuten.

Sie können sich die Anwaltsklausel herunterladen, ausdrucken und Ihrem Rechtsanwalt zur Unterzeichnung vorlegen. Sie können uns auch gern über Ihre entsprechenden Erfahrungen per Kommentar berichten.

Testen Sie Ihren Rechtsanwalt! [1]

[1] https://grundrechtepartei.de/anwaltsklausel/

[2] Selbstverpflichtende Anwaltsklausel PDF

Bild: Pixabay