Als Publizist ist Claus Plantiko offensiver Vertreter der Gewaltentrennungslehre im traditionellen Sinn der französischen Aufklärung, fordert auch in Deutschland „Richterwahl auf Zeit durchs Volk“ und, in Form einer Verfassungsbeschwerde (2005), die vorrangige Souveränität der Bundesrepublik Deutschland vor EU-Regelungen.
Wegen seiner so mandantenzentrierten wie menschen- und grundrechtsbezogenen, dabei sprachlich-scharfzüngigen, logisch-stringenten und berufsrichterlich-kritischen Schriftsätze wurde Claus Plantiko wegen „Beleidigung“ nach § 185 Strafgesetzbuch verurteilt und war seit 2002 dem Versuch, ihm seine Anwaltszulassung zu entziehen, ausgesetzt. 2008 verlor er dann doch seine Anwaltszulassung.
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