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Was wurde aus der StaSi?

Gesellschaft
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Von Helmut Samjeske, über den Film "Was wurde aus der Stasi" - Phönix

Bild: Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

Phönix berichtete über den Verbleib der Stasi nach 1989. Rund eine halbe Million Mitarbeiter beschäftigte die StaSi – das Überwachungssystem der DDR.

In der Sendung wurde erklärt, daß die bundesrepublikanischen Richter selbst die leitenden Mitarbeiter der Stasi nicht oder nur gering bestrafe hätten. Diese begründeten ihre Entscheidungen damit, das in Bezug auf die Mitar-beit bei der Stasi „DDR-Recht“ anzuwenden sei. Es gelte der Rechtssatz, „Niemand dürfe bestraft werden für eine Tat die nach den Gesetzen des jeweiligen Staates nicht unter Strafe gestellt worden ist“. „Keine Strafe ohne Gesetz“!

Diese Aussage führt jedoch zu folgender Konsequenz:
Organisiert sich ein Staat durch seine gesetzlichen Vorschriften im Unrecht und stellt RECHT unter Strafe, dann wird dieser Unrechtsstaat niemals Straftaten aburteilen – sondern sogar Recht bestrafen. Die bundesrepublikanische Gerichtsbarkeit spricht in Folge dessen Unrecht statt Recht.
Die Entscheidungen der bundesrepublikanischen Gerichte verteidigte der damalige Innenminister Peter Michael Diestel, der heute als Rechtsanwalt tätig ist.

Der Lebensgrundsatz, „Verletze niemanden“, kommt jedoch zu einem ganz anderen Ergebnis. Die StaSi produzierte Opfer, die z. T. schwere Schäden auf jeder Ebene menschlichen Lebens zugefügt bekamen. Die Opfer benötigen allen Schutz der staatlichen Gemeinschaft und haben einen unverbrüchlichen und unveräußerlichen Anspruch auf Wiedergutmachung.

Das bedeutet jedoch, dass die Täter juristisch wegen ihrer Taten beurteilt werden müssen. Der Maßstab sind die Menschen- und Grundrechte – letztendlich auf ranghöchster Ebene!

Der Ansatz zur Durchsetzung der Menschen- und damit Grundrechte ist ein ganz anderer. Die DDR war seit 1973 Mitglied der UN und hat spätestens ab 1973 die UN-Charta und die weiteren Menschenrechtserklärungen der Vereinten Nationen anerkannt. Deshalb war die DDR verpflichtet diese Rechtsgrundsätze, die vor allen Dingen in Art. 30 UN-Res. A 217 (III) und Art. 3 UN-Res. 53/144 als universelles Recht – als allgemeine Regel des Völkerrechtes – festgeschrieben worden sind, angeordnet worden sind, zwingend zu beachten.

Weiter ist tragend, daß universelle Rechte durch keine Macht, schon gar nicht durch einen Staat ausgehebelt oder beseitigt bzw. abgeändert werden können. Die Mißachtung dieser Rechte ist eben nicht durch dessen Souveränität geschützt. Genau so wenig, wie die richterliche Unabhängigkeit Unrecht statt Recht schützen darf!

Ein Verstoß gegen diese Regeln führt zu einer Gesetzesübertretung, die letztendlich nach den Grundsätzen des Völkerrechtes geahndet werden muß.

Das bedeutet jedoch aus, daß die viel beschworene Unabhängigkeit eines Staates an Grenzen stößt, nämlich dann, wenn dieser Staat gegen diese universellen Gesetze verstößt.

Daraus folgt: Die DDR konnte durch Studium der Vorschriften, die die vereinten Nationen formulierten sehr gut erkennen, welches Gesetz und Recht diese zu beachten, anzuwenden und zuvörderst durchzusetzen hat.

In der DDR lebten nicht nur Ideologen, die, nebenbei bemerkt ja die Welt dadurch verbessern wollten, daß sie vorgaben Menschenrechte besonders deutlich zu respektieren; sondern auch kluge objektiv denkende und handelnde hoch ausgebildete Menschen, die sehr wohl in der Lage gewesen sind, Einfluß auf die dortige Administration zu nehmen.

Das Interessante ist - auch wieder nach 1989 - die Erkenntnis, daß die Opfer vergessen wurden und die Täter unangetastet blieben. Ein StaSi Führungsoffizier erklärte in Bezug auf seine Erfahrungen mit Bundesrepublikanischen Arbeitgebern nach 1989: „Die haben mir erklärt, es ist mir egal ob sie kapitalistischer Nazi oder sozialistischer Nazi gewesen sind, wenn sie ihre Aufgaben hier gut erledigen, sind sie herzlich willkommen“!

Wer wundert sich jetzt noch, daß das Unrecht in dieser Bundesrepublik Deutschland „Blüten treibt“! Die gesamte Judikatur wird falsch gelehrt und praktiziert.