- Im Mai stimmt die Schweiz über die EU-Waffenrichtlinie ab, die von den Schützen bekämpft wird.
- Es ist bei weitem nicht die erste Richtlinie, die von der Schweiz übernommen werden muss.
- Schon über 200 Anpassungen hat die Schweiz «dynamisch» übernommen.
Bleibt unser Land unabhängig? Muss die Schweiz EU-Recht einfach so übernehmen? Kann sie auch Nein sagen? Wieviel kann die Schweiz noch mitbestimmen? Um diese Fragen dreht sich der Streit sowohl beim EU-Waffenrecht wie auch beim Rahmenabkommen.
Häufige Übernahmen
Das Schengener Abkommen ermöglicht, dass wir ohne Passkontrolle in Europa reisen können. Oder dass die Polizei Zugriff hat auf eine europaweite Fahndungsdatenbank.
Kaum bekannt: Im Schengener Abkommen gilt schon heute eine fortlaufende Rechtsübernahme. «Das ganze Schengenrecht wird ausgesprochen häufig geändert», erklärt Europa-Rechtlerin Astrid Epiney. Schon über 200 Modifikationen, meist technischer Natur, habe die Schweiz übernommen.
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