Masernschutzgesetz - Wer hat mit -JA- gestimmt? - Klagewelle wird vorbereitet

Umwelt
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Die Irren im Bundestag überschreiten im Zuge ihrer verzweifelten Bestandswahrung, jede rote Linie die es in einer zivilisierten Gesellschaft gibt. Jegliche parlamentarische Schutzfunktion des Bürgers vor einer aus der Kontrolle geratenen Regierung wurde ausgehebelt.

Die BRD-Verwaltung baut im Eiltempo ein Angstklima auf, in dem die ansatzlose Kriminalisierung der kritischen Bürger durchgesetzt wird.
Die Befürchtung der Politiker ist begründet, sobald eine handlungsfähige oppositionelle Kraft entsteht, werden die Verbrechen der Regierung zu einer Massenverhaftung führen … es läuft alles hinaus auf ein Nürnberg 2.0..



Lesen Sie sich den Text der Bundesregierung durch. Tatsachen verschweigen, verdrehen und täuschen. Der Inhalt stellt nur Vermutungen dar und der Schlußsatz zeigt die eigentliche Intention. Die internationale Zielsetzung, soviel Kinder wie möglich abzuspritzen, unbeirrt der nationalen rechtlichen Bedingungen.

"Minister: Masern sind keineswegs harmlos
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erinnerte daran, dass Masern keineswegs harmlos und auch nicht therapierbar sind. Die Krankheit könne einen bösartigen Verlauf nehmen bis hin zu Lungen- und Gehirnentzündungen. Bei einer Impfpflicht gehe es um die Freiheit des Einzelnen, es gehe aber auch um die Verantwortung des Einzelnen und die Frage, ob andere gefährdet würden.
Dass der Kombinationsimpfstoff nicht nur gegen Masern, sondern auch gegen Mumps und Röteln wirkt, wertete Spahn als zusätzlichen Vorteil. Mehrfachimpfstoffe hätten auch tendenziell weniger Nebenwirkungen. Zudem gebe es „kein Recht auf Röteln“. Im Zweifel gehe es darum, weitere Krankheiten zu vermeiden. Das Ziel sei, möglichst viele Infektionskrankheiten auszurotten. Es könne nicht sein, dass solche international verfolgten Zielsetzungen ausgerechnet in Deutschland verhindert würden." Quelle: Bundesregierung

Masern für Menschen, die klare Bilder sehen

 

Masern für Lobbyisten

Das irrwitzige Gesetz zum Impfzwang ist durch die BRD-Verwaltung (Regierung), speziell durch den „Gesundheitsminister“ Jens Spahn führt gezielt in die direkte Konfrontation der Bürger mit dem Verwaltungsrecht, wobei der Mißbrauch des Ermessensspielraum zum ideologischen Standard erhoben worden ist. Daß das Gesetz überhaupt verabschiedet worden ist, zeigt das jede parlamentarische Kontrollfunktion außer Kraft gesetzt worden ist.
Achten Sie auf die Widersprüche. - Es gibt keine allg. Impfpflicht, gleichzeitig dürfen ungeimpfte Kinder nicht die Schule besuchen. Das beißt sich mit der Schulpflicht, denn ungeimpfte Kinder können nicht von der Schule ausgeschlossen werden.

"Der Bundestag hat am Donnerstag eine Masern-Impfpflicht beschlossen. Eltern müssen künftig nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern immunisiert sind, bevor sie sie in einer Kindertagesstätte oder Schule anmelden. (Schulpflicht) Mit dem Masernschutzgesetz will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Masern effektiver bekämpfen und die Impfquoten erhöhen.
Bei der Abstimmung stimmten 459 Abgeordnete dem Gesetzentwurf zu, 89 lehnten ihn ab und 105 enthielten sich explizit. Das Gesetz soll am 1. März 2020 in Kraft treten.
Eltern, die ihre in einer Einrichtung betreuten Kinder nicht impfen lassen, sollen künftig mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro belegt werden können. Auch Erzieherinnen und Erzieher, Tagesmütter sowie Personal in Gesundheitseinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften werden zur Masernimpfung verpflichtet. Ohne Immunisierung dürfen sie dort nicht arbeiten. Eine allgemeine Impfpflicht ist mit dem Gesetz aber nicht verbunden. (Freiwilllige Annahme) Ungeimpfte Kinder können auch nicht von der Schule ausgeschlossen werden.“ (Schulpflicht) Quelle: Sueddeutsche Zeitung

 

Das hinterhältige Ablaufmnuster der BRD-Verwaltung, daß die Eltern brechen soll und bis zum Kindesentzug geführt wird, ist ausführlich im VD-Artikel beschrieben.

"Abstimmung über das Masernschutzgesetz - Die Faschisten der BRD-Verwaltung greifen jetzt nach den Kindern"


Da die parlamentarische Demokratie zu einem totalitäten Parteiensystem entartet ist, müßen sich die Bürger neu aufstellen, um gezielt die rechtswillkürliche Politik zu neutralisieren.
Bundesweit arbeiten die Kommerzler an den legalen Konzepten, um die Politiker den Begriff der Haftungsverschiebung beizubringen.

Hier ein weiteres Beispiel, das die genügend Bürger verstanden haben, wie sich zu wehren ist.

Es handelt sich NICHT um eine Impfpflicht, sondern um ein Betreuungs- und Beschäftigungsverbot. Daher guckscht du hier:
§ 42 Abs. 1 und 2 VwGO
§ 80 Abs. 1 VwGO
Art. 3 Abs. 1 und 3 GG
Außerdem und das ist ausschlaggebend, muss der Bund durch die konkuriende Gesetzgebung zwingend die Erforderlichkeit einer bundeseinheitlichen Regelung im gesamtstaatlichen Interesse (das Ausrotten der Masern kann angesichts der geographischen Gesamtsituation leider nicht dazu gezählt werden) gemäß Art. 72 Abs. 2 GG beweisen, was ihm nicht gelingen wird, da wir in D keine akuten Probleme mit Masern haben (s. RKI) und es bereits erfolgreiche Maßnahmen zur Eindämmung der Krankheit gemäß §§ 20 Abs. 6, 28 Abs. 2 und 34 Abs. 1, gibt.
Im großen und ganzen braucht man sich daher keine Sorgen zu machen. Wenn die erste Aufforderung der Kitaleitung irgendwann kommen wird, einfach einen Widerspruch einlegen, dann kommt eine Aufforderung des Gesundheitsamtes, gegen den ihr auch wieder Widerspruch einlegt wird. Wichtig hierbei ist der Verweis auf Art. 72 Abs. 2 unter Berücksichtigung aller anderen von mir aufgezählten §§ und Art. aus dem GG. Dann geht die ganze Sache vor das Verwaltungsgericht und dieses muss es, weil die Gesetzgebungskompetenz erheblich in Frage gestellt werden an das BVerfG weiterreichen.

Dieses muss dann gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dieses Masernschutzgesetz wieder kippen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Entscheidung euer Kind oder euch aus einer Gemeinschaftsunterkunft auszuschließen, nicht wirksam. Auch Bußgelder müssen nicht bezahlt werden. Denn, gemäß §24 SGB 8 hat jedes Kind in D Anspruch auf einen Kindergartenplatz! Bedingungslos. Quelle: Netzfund

 


Unverständlich ist ebenso, das der sinnfreie Masernhype überhaupt gestartet wird, wenn selbst das BGH gerichtlich feststellt...  DEN MASERN-VIRUS gibt es nicht!

"Die sechs im Prozess vorgelegten Publikationen sind die maßgeblichen Publikationen zum „Masern-Virus“. Da es neben diesen sechs Publikationen nachweislich keine anderen Publikationen gibt, in denen mit wissenschaftlichen Methoden versucht wurde, die Existenz des Masern-Virus zu beweisen, haben das nun höchstrichterliche Urteil im Masern-Virus-Prozess und die Ergebnisse der genetischen Untersuchungen Konsequenzen: Allen nationalen und internationalen Aussagen zum vermuteten Masern-Virus, zur Infektiösität von Masern, zu Nutzen und Unbedenklichkeit der Masern-Impfung wurden der Anschein von Wissenschaftlichkeit und damit die rechtliche Basis entzogen.

Durch Anfragen, die das Masern-Virus-Preisausschreiben auslöste, hat die Leiterin des Nationalen Referenz-Instituts für Masern am Robert Koch-Institut (RKI), Prof. Dr. Annette Mankertz, eine wichtige Tatsache eingestanden. Dieses Eingeständnis kann die erhöhte Impfschadensrate speziell der Masern-Impfung erklären und warum und wie besonders diese Impfung vermehrt Autismus auslöst.

Frau Prof. Mankertz hat eingestanden, dass das „Masern-Virus“ typisch zelleigene Bestandteile (Ribosomen, die Eiweiß-Fabriken der Zellen) enthält. Da die Masern-Impfung aus „ganzen Masern-Viren“ besteht, enthält dieser Impfstoff zelleigene Strukturen. Dies erklärt, warum die Masern-Impfung häufigere und stärkere Allergien und Autoimmunreaktionen auslöst als andere Impfungen. Der Gerichtsgutachter Prof. Podbielski führte mehrfach aus, dass mit der Behauptung des RKI zu Ribosomen in den Masern-Viren, die Existenz-Behauptungen eines Masern-Virus widerlegt sind." Quelle. Quantisana.ch

Das ist keine Rechtsberatung, sondern eine Information.

Nachfolgend sind alle Bundestagsabgeordneten aufgeführt, die für dieses Gesetz gestimmt haben.



VOLLDRAHT – mehr als nur informationen

 

 

Namentliche Abstimmung der Bundestagsabgeordneten