Naturparks, Wolf, Luchs - schleichender Entzug von Staatsgebiet und Nahrungsgrundlage

Umwelt
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Lasst den Völkern Europas ihren Grund und Boden!

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Ganz Eu­ropa ist inzwischen mit sogenannten Naturpärken überzogen, ganze Landstriche – mit Vorliebe in Grenznähe oder grenzübergreifend – werden dem Souverän entzogen: ein schleichender Entzug von Staatsgebiet. Dabei handelt es sich nicht etwa um Ödland, das der Verfügungsgewalt der Bewohner entgleitet, sondern um bewohnte Dörfer mit ihrer Infrastruktur, ihren Bauernhöfen und KMU sowie ihren kulturellen Einrichtungen und Bräu­chen – allem, was die Bevölkerung benötigt, um menschenwürdig leben zu können. Denn die Menschen und ihr Wohl sollen im Ökowunderland EU nicht mehr an erster Stelle stehen. Zuerst brauche es Land für Wölfe, Luchse und viele andere Lebewesen, für deren Bedürfnisse die Landwirtschaft und andere Formen des menschlichen Wirtschaftens, ja des menschlichen Lebens überhaupt, ins zweite Glied treten sollen. Verkommt das Anliegen des biologischen Artenschutzes zu einem Vorwand für Entvölkerung von Landregionen, Abwanderung in die Städte und planwirtschaftlichen Umdisponierungen im Sinne von Jean-Christophe Rufins «Globalia»?

Auch in Deutschland empfinden die Bewohner in den betroffenen Gebieten das intransparente Vorgehen von Park- und Wolf-Ideologen als bedrohlich. Problematisch sind nicht die alten National- und Naturparks aus den fünfziger oder sechziger Jahren, sondern das radikale und in seiner Umsetzung in allen EU-Mitgliedstaaten bereits weit fortgeschrittene Programm der «Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen», auch genannt Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH). Die EU-Kommission hat diese Richtlinie damals den Mitgliedstaaten und in den folgenden Jahren allen neuen EU-Mitgliedern aufgedrängt, ohne dass deren Regierungen, geschweige denn ihre Parlamente oder gar die Bürger sie gelesen haben. Denn die Richtlinie ist in keiner Weise so harmlos wie ihr Titel daherkommt. Vielmehr gibt sie der EU-Kommission das Recht, den lückenlosen Vollzug durch die Mitgliedstaaten strikte zu kontrollieren und notfalls durch den Europäischen Gerichtshof (EUGH) rechtlich zu erzwingen.

Alle bisherigen föderalistischen Strukturen der Länder, ja sogar die Nationalstaaten und ihre Grenzen sollen mit Hilfe der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie allmählich aufgelöst werden. Jedes Wirtschaften, gerade auch in der Landwirtschaft, wird massiv beeinträchtigt, ja teilweise sogar verunmöglicht. Fast jeder Lebensbereich der Bevölkerung wird durch FFH betroffen, denn jedes Vorhaben auf dem Territorium eines Naturparkes ist einer «Verträglichkeitsprüfung» zu unterziehen. Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie hat derart einschneidende Auswirkungen, dass sie in einer der nächsten Ausgaben von «Zeit-Fragen» detailliert vorgestellt werden wird.

Aber auch wir Schweizer müssen uns die Sache genauer anschauen. Im Gegensatz zu unseren Nachbarn können wir über den Beitritt unserer Gemeinden zu einem Naturpark abstimmen. Wir können somit unserer eigenen politischen Kaltstellung, der massiven Einschränkung der Gemeindeautonomie und der Auflösung der Landesgrenzen durch grenzüberschreitende Naturpärke selber zustimmen – oder sie ablehnen. Auch wir müssen uns darüber im klaren sein, dass die Naturparks, die wie Pilze aus dem Boden schiessen, nur eine weitere sehr wirkungsvolle Methode wären, uns nachhaltig in das zentralistische EU-­System einzubinden.

Die neu-grünen Ideologen geben auch dort nicht nach, wo ­Gemeinden schon entschieden abgelehnt haben. Bekanntlich ist die eidgenössische Bundesverwaltung mit zahlreichen EU-Integra­tions-«Agenten» durchsetzt. So auch das Bundesamt für Umwelt (Bafu), das uns mittels Versprechen von finanziellen Beiträgen und von inflationären Labels Naturparks nach Massgabe der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU aufdrängen will.
Schleichender Entzug von Staatsgebiet in ganz Europa

Aus drei Elementen besteht ein Staat: dem Staatsvolk, dem Staatsgebiet und der Staatsgewalt. Das ist im Staatsrecht eine Selbstverständlichkeit und müsste auch unter Bürgern allen bekannt sein. Nur die Tiefen-Ökologen und Neu-Grünen tun, wie wenn sie darüber hinweggehen könnten. Die Verfechter einer Ökodiktatur oder einer mörderischen Reduktion der Weltbevölkerung ziehen den Völkern Europas neuerdings ihren Boden, ihr Staatsgebiet unter den Füssen weg. «Naturparks» nennen sie die neuartigen Gebilde euphemistisch und machen den Dorfbewohnern weis, es gehe darum, umweltschonend zu wirtschaften. Ausserdem versprechen sie den Menschen Staatsbeiträge für den Ausbau ihrer lokalen Tourismus- und Kultureinrichtungen, samt einem Label, mit dem sie ihre regionalen Produkte und Dienstleistungen kennzeichnen dürften.

Sie hoffen, dass die Menschen in den ländlichen und den Berg­gebieten auf diese verlogenen Köder anbeissen, und meinen, die Abwanderung in die gehätschelten Agglomerationen stoppen zu können und ihre Dörfer und Talschaften als lebendige Gemeinschaften zu erhalten. Bis sie – zu spät – gewahr werden, dass sie mit der Unterzeichnung des Parkvertrages gleichzeitig ihr Verfügungsrecht über ihr Gemeindegebiet aufgegeben haben, dass ihnen ihre Gemeindeautonomie weggenommen wurde. Welche massiven Einschränkungen in ihrer Wirtschafts- und Bautätigkeit, in der Erhaltung und dem Ausbau ihrer Infrastruktur die Bevölkerung nach dem Beitritt zum Naturpark gewärtigen müsste – ja in ihrer gesamten Freiheit, ihr Leben zu gestalten, bis hin zur Benutzung ihrer eigenen Fusswege und zum Angeln im Dorfweiher –, davon sagen die Ökodiktatoren in der Parkverwaltung keinen Ton.

Dass etwas faul sein muss, merken Herr und Frau Schweizer daran, dass die Parkverträge während der ausserordentlich langen Dauer von 10 Jahren unkündbar sind. Zur Problematik, dass durch derartige rechtliche Konstruktionen die demokratische Organisation mit schwer durchschaubaren und verwirrenden Doppelstrukturen überzogen wird, was vor allem in der Schweiz mit ihrer ausgebauten direkten Demokratie schwerwiegende Folgen haben wird, wird Zeit-Fragen in einer späteren Ausgabe genauer informieren.
Auflösung der Staatsgrenzen und damit der Nationalstaaten

Ziel der Bürokraten in Brüssel ist, mit der Errichtung grenzüberschreitender Naturparks klammheimlich die Nationalstaaten aufzulösen und mit dieser Hinterrücksmethode ihr längst geplantes «Europa der Regionen» gegen den Willen der Bevölkerung in allen Ländern zu errichten: «Naturparks orientieren sich nicht vorrangig an Verwaltungsgrenzen, sondern an Naturräumen. Daher gibt es auch staatsgrenzenüberschreitende Naturpärke in Europa. Diese Naturparks verbinden die dort lebenden Menschen und leisten so einen Beitrag zu einem Zusammenwachsen Europas.» (http://www.naturparke.de/pages/europa)

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Bild von O12 auf Pixabay