ENTEIGNEN WIRD HIPP: DIE LINKE IST WIEDER IN IHREM ELEMENT

Wirtschaft
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Die Zeichen stehen auf Rot-rot-grün im Bund, und was in Berlin seit 2016 immer wieder geprobt, wenn auch nicht gerichtsfest durchgesetzt wurde, das soll fortan auf Bundesebene zum neuen politischen Regelinstrument werden: Die Enteignung von missliebigen Unternehmen, bedarfsweise auch im großen Stil.

Natürlich stehen hier die Wohnungsbau- und Immobilienunternehmen ganz oben auf der Wunsch- wie Abschussliste vor allem der Linken. Das Feindbild privaten Wohneigentums, das – wann immer nicht zum Eigenbedarf genutzt – unter Aufbietung 150 Jahre alter Klischees als „Spekulantentum“ verächtlich gemacht wird, wird auch im 21. Jahrhundert eifrig gepflegt.

Da überrascht es dann wenig, dass sich heute Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch ganz nonchalant und nassforsch für die Enteignung großer Wohnkonzerne ausspricht: „Die Möglichkeit zu enteignen, ist im Grundgesetz festgeschrieben“, so Bartsch zum Nachrichtenportal „t-Online“ in gewohnt selektiver, dreist verkürzter Wiedergabe der GG-Bestimmungen. Am häufigsten werde „in Bayern enteignet„, so Bartsch, dies sei ja auch eine „grundgesetzlich verbriefte Option„. Man wolle „Omas nicht den Garten und Familien nicht das Eigenheim nehmen und auch nicht höher besteuern„. Es der Linken nur Großkonzerne, die die „Gesellschaft mit ihrer wirtschaftlichen Macht aus dem Gleichgewicht bringen“ – und hier seien Enteignungen „nicht verfassungsfeindlich, im Gegenteil„, so Bartsch, der dabei hinterlistig und wider besseres Wissen ausblendet, in welchen engen Grenzen und Ausnahmefällen diese radikale staatliche Maßnahme, wenn überhaupt, Anwendung finden darf.

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