Genau hier, an der Schnittstelle zwischen Staatswillkür und Bürgerinteressen ist die eigentliche Macht der Bürger. Die engagierten und selbstbewußten Bürger, sind die Wächter der demokratischen Gesellschaft. Ihr Einsatz zwingt die etablierten Mitarbeiter der neoliberalen Politik, zu einer transparenten kommunalen Politik, in der die Entscheidungen offen angesprochen, hinterfragt und mitgestaltet werden können. Und genau das ist nicht erwünscht. Es wäre ja auch fatal, wenn die Bürger agieren und nicht mehr geführt reagieren wollen.
Unser Land, unsere Gesellschaft befindet sich im freiem Fall. Die konsequente Arbeit und Erfolg der WiF [1], sollte ein Beispiel für viele Gemeinden sein, damit aus dem freien Fall, eine stabile und sichere Zukunft unter Wahrung der Bürgerinteressen möglich wird. [jb]
Transparente Politik wie soll das aussehen? Ein Schritt dafür ist die Öffentlichkeit einer Ratssitzung, per Livestream. Stadt Flensburg - Ratsversammlung am 10.11.2016 https://www.youtube.com/watch?v=f1EfMd1xFC0
von Helmut Samjeske /Steuerberater/Grundrechtepartei
Die WiF-Fraktion in Flensburg strengt sich an, Verfassungsgeschichte zu schreiben. Die 1. öffentliche Gewalt, die betreibt, das grundgesetzliche Diktat in einem Stadtparlament durchzusetzen. Die Verfassungsverbrecher kämpfen wir die Löwen, auch unter Einschaltung der Presse. Lesen Sie selbst:
Ein sonderbarer Bericht.[2] Die WiF-Fraktion "macht sich nicht zum", sondern diese muß - kraft des übernommenen Amtes "Hüter der Verfassung sein". All diejenigen, die beauftragt sind, hoheitliche Befugnisse, gleich in welcher Stellung auszuüben, sind dem grundgesetzlichen Diktat unterworfen. Wer sich diesem Diktat entgegenstellt, der ist durch die Kraft des Grundgesetzes - unserer Verfassung - von der Führung des Amtes ausgeschlossen, ohne daß es eines besonderen Bescheides oder Verfahrens bedarf. In dieser Deutlichkeit ist nun der vollständige Vortrag der WiF-Fraktion gegen das Verhalten des Stadtparlamentes abzugleichen.
Herr Joachim Pohl urteilt: "Die WiF-Fraktion hatte im Herbst einen Vorstoß gegen eine bundesweit gültige Regelung gestartet, wonach Kommunen verpflichtet sind, bei säumigen Zahlern in ihrem Gebiet die Rundfunkgebühren einzutreiben, notfalls mit Vollstreckung. Die WiF wollte über eine Ratsvorlage die Verwaltung zwingen, dies nicht mehr zu tun und – mehr noch – auch selbst keine Rundfunkgebühren mehr zu zahlen." - So, so, eine "bundesweit gültige Regelung"! Ist denn diese Regelung GÜLTIG? Was ist denn gültig?
Na ja, der Forist kürzt es ab. ALLES Gesetz und Recht in der Bundesrepublik Deutschland unterfällt dem grundgesetzlichen Diktat. Das bedeutet jedoch zwingend, daß Gesetz und Recht, welches diesem Diktat nicht genügt zum einen ungültig ist und zum anderen Handlungen nach diesem Nicht- oder Schein-Recht, eben UNRECHT! ist.
Der Forist P. Petersen stellt auf Art. 5 Abs. 1 GG ab. Dort hat die Unterrichtung "ungehindert" zu erfolgen! "Ungehindert gg. Kosten" ist nicht mehr ungehindert, sondern "behindert". Der Rundfunkbeitrag wird über einen "Staatsvertrag" organisiert. Wie kann innerhalb der Bundesrepublik ein Vertrag zwischen den Ländern bzw. zwischen Bund und Ländern abgeschlossen werden, mit dem ALLE STAATSGEWALT (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG = "geht vom Volke aus" - und zwar in jeweiliger Individualisierung) "zur Kasse gebeten wird.
Damit hat dieser "Staatsvertrag" Gesetzeswirkung, unterliegt folglich den Gültigkeitsvorschriften und Grundrechtegarantien und den Regelungen des Grundgesetz in Bezug auf die ausschließlich, konkurrierende oder auch alleinige Berechtigung der Länder Gesetze zu beschließen und verabschieden.
Bereits auf dieser Ebene gibt es grundgesetzliche Defizite, die z. B. in der Mißachtung von Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG und Abs. 2 GG liegen. Ein Verstoß gegen die Normen von Art. 19 Abs. 1 und / oder Abs. 2 GG führt zur Ungültigkeit der vermeintlichen Rechtsgrundlage - immer und ausschließlich und auch vollständig! Wenn nun das GG "Unterrichtung" "ungehindert" befiehlt, dann darf der "einfache Gesetzgeber dagegen nicht handeln. Handelt er dagegen, dann verstößt dieser gg. Art. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG. Er betreibt dadurch Verfassungsgrundsätze massiv zu verletzen. - Es bestehen also elementare Verfassungsgrundsätze gg. den "Rundfunkbeitrag", so daß zunächst "ernstliche Zweifel" an einer "bundesweit gültigen Regelung" bestehen.
Bestehen "ernstliche Zweifel", dann hat öffentliche Gewalt jedwede Handlung gegen den Grundrechteträger zu unterlassen, die in dessen Grundrechte eingreift, z. B. in der Grundrecht auf Informations-Freiheit, in das Grundrechte auf Eigentum etc. Da der Grundrechteträger in seinen Grundrechten unverletzlich und diese unveräußerlich sind (Art. 1 Abs. 2 GG) ist bereits "bei drohender Gefahr einer Grundrechteverletzung" ein Handeln durch die "Amtswalter" zu unterlassen. Also eine "gültige Regelung" kann gar nicht vorliegen.
Diese liegt auch deshalb nicht vor, weil Vollstreckungshandlungen jedweder Art nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn dazu eine eindeutige grundgesetzkonforme Ermächtigungsgrundlage besteht. Diese ist originär weder auf der Ebene des Rundfunkbeitrages noch auf der Ebene der sekundären Vollstreckungshandlung festzustellen.
Die die "Vollstreckung" auslösen sollenden Gesetze verstoßen z. B. wegen Mißachtung von Art. 19 Abs. 1 und / oder Abs. 2 GG gegen Verfassungsgrundsätze, das originäre grundgesetzliche Diktat und sind demnach ungültig. Soweit die Stadt Flensburg Gerichtsvollzieher bemüht, sei erklärt, daß diese seit dem 01.08.2012 "Privatbeliehene" sind, folglich keine "Amtsneutralität" besitzen und damit keine hoheitlichen Befugnisse, schon gar keine originären Vollstreckungshandlungen ausführen dürfen.
Sodann ist die Vollstreckung von öffentlichen Forderungen durch die Amtsgerichte unzulässig. § 1 ZPO und auch § 13 GVG lassen Amtsgerichte als "ordentliche Gerichte" keinesfalls zu Handlangern für die öffentlichrechtliche Verwaltung werden. Das schließt die den Amtsgerichten angeschlossenen "Gerichtsvollzieher" ungeachtet der bereits genannten Binderungen ein.
Herr Pohl "berichtet" nach alledem nicht, sondern organisiert eine Denkrichtung, er beeinflußt seine Leserschaft - gegen die WiF-Fraktion, ja diskreditiert diese, obwohl deren Ansatz vollumfänglich zutreffend ist. Herr Pohl erfüllt die Vorgabe von Willi Geiger, der 1941 in seiner Dissertation formulierte, die Presse hat die Wahrheit zu schreiben, jedoch zu schweigen, wenn es der Staatsraison schadet. [3]
Im Lichte des Grundgesetzes betreibt Herr Pohl die Verwirkung von Grundrechten. Art. 18 GG formuliert: "Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), ........ das Eigentum (Artikel 14) ...... zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte.
Also verlangt der Forist, daß objektiv, sachlich, wahrheitsgemäß und vollständig berichtet wird. In diesen Bericht gehört z. B. auch hinein, dasjenige was in der ersten Sitzung zum Antrag der WiF-Fraktion im Parlamentsfernsehen ausgestrahlt worden ist. Man hat dort mit allen Tricks organisiert, daß das verfassungskonforme Begehren der WiF-Fraktion nicht entschieden wird. Das ist im Lichte des grundgesetzlichen Diktates ein Skandal, der die übrigen Fraktionen im Rat der Stadt Flensburg trifft.
Da die WiF-Fraktion eine massive Grundrechteverletzung aufgegriffen hat, konnte und durfte der Antrag, zumal dieser ja rechtzeitig eingebracht worden ist, in einen "Ausschuß" nicht verwiesen werden. Ein grundgesetzgebildeter Stadtrat konnte sich der Zustimmung zu dem Begehren der WiF-Fraktion nicht widersetzen, widersetzte er sich dann dem grundgesetzlichen Diktat und würde da-mit seine Tätigkeit durch die Kraft des GG beenden. - Übrigens, der gesamte Stadtrat steht auf "tönernen Füßen", denn dieser stellt seine Legitimation auf das "Kommunalwahlgesetz" ab, welches, es ist bedauerlich, eben gegen das grundgesetzliche Diktat verstößt.
Ein grundgesetzgeborener Stadt-Rat besteht auch in der Stadt Flensburg nicht.
Viel Stoff für einen dem Pressekodex unterliegenden Journalisten.
Abschließend muß Herrn Pohl in der Behauptung von "Rechtsbruch" zugestimmt werden. Zwingend geboten ist, daß dem Bonner Grundgesetz der Durchbruch verschafft wird. Es gilt also das grundgesetzferne, verfassungsfallierte Recht zu brechen. Der Forist erwartet, daß alle Leser diesbezüglich mit anpacken.
[1] http://www.wir-in-flensburg.de/unsere-themen/stadtfinanzen/rundfunkbeitraege
[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Willi_Geiger_(Richter
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