...a) Der Inhaber des gelben Scheins ist deutsche(r) Staatsangehörige(r) und somit kein `Deutscher´. [Siehe Punkt 187 in „Laien-Memory“].
b) Er ist außerdem ein Riesenstreitthema und nichts für schwache Nerven, denn man gehört mit dem gelben Schein sehr schnell dem `Phänomenbereich´ der sogenannten `Reichsbürgerbewegung´ an, einer weiteren Erfindung zur Etikettierung von besonders missliebigen Nicht-Opportunisten. Unbenommen davon ist, dass so gut wie jeder Beamte -ob er davon weiß oder nicht- einen Staatsangehörigkeitsausweis besitzen muss, um über die höheren Rechte im Angesicht seiner Schäfchen zu verfügen, denn ohne gelben Schein ist man nicht einmal staatenlos. Man existiert gar nicht erst, wenn man es überspitzt formulieren will!
Trotzdem ist der gelbe S c h e i n der einzige `amtliche´ Nachweis bzw. die einzige `öffentliche Urkunde´, dass eine Person einen gesetzlichen Vor- und Familiennamen im Indigenat besitzen würde, wären der Krieg, der Notstand und dann der Bankrott nicht dazwischen gekommen.
@Rechtsmaerchen
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Warum soll die „deutsche Staatsangehörigkeit“ ein Nachteil sein?
Die deutsche Staatsangehörigkeit ist, wie oben erwähnt, eine Erfindung des Dritten R e i c h s und die Identifikation mit ihr machte alle Indigenat-Deutschen staatenlos und damit vogelfrei. Es gibt nur noch einen einzigen Status, der die Staatenlosigkeit toppt. Das ist die rechtliche Nichtexistenz.
Alle `D E U T S C H E N´ als Inhaber eines Reisepasses oder Personalausweises glänzen damit. Auf der Hühnerleiter der Rechte hocken sie nicht einmal auf der untersten Sprosse, sondern auf dem Boden. Sie werden von wirklich jedem beschissen. Bei einer Aufforderung, obige Eintrittskarten in die Rechtlosigkeit zu zeigen, sollte man sich lieber zweimal überlegen, was man tut und ob nicht ein Tag Studium und die Suche nach Alternativen besser wäre als alles andere.
Die gesetzliche Staatsangehörigkeit selbst gibt es nur im Hinblick auf einen Bundesstaat. „Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat... besitzt.“
[RuStAG 1913, § 1].
„Der Ort des Vertrags regiert den Akt.“ (Locus contractus regit actum.)
Gar kein Ort = kein Vertrag = kein Gesetz = rechtliche Nichtexistenz.
„Einer, der außerhalb des Gesetzes steht, ist bürgerlich tot.“ (Extra legem positus est civiliter mortuus.).
Der `D E U T S C H E´ ist töter. [Pardon für den Sarkasmus, aber die Autorin von Punkt 110 aus „Laien-Memory“ war gerade beim Zahnarzt und ist schlecht aufgelegt].
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Soll man den gelben S c h e i n nun beantragen oder nicht?
Der geschätzte Leser und Rätselrater in der Märchenwelt einer Illusion weiß bereits seit dem Vorwort [des Laien-Memory], dass alle Fragen und auch die Antworten hierin fiktiv sind. Somit ist unstreitig, dass es innerhalb einer Fiktion von Recht doch ernsthaft keine, -wie heißt die Arbeit der BAR-Anwälte gleich wieder-,
R e c h t s b e r a t u n g geben kann!
Jedoch ist der Nachweis der väterlichen Linie bis zur Zeit vor dem Inkrafttreten des RuStAG 1913 am 1. Januar 1914, als Fiktionen noch nicht derart in Mode waren, für die Restituierung indigener Rechte
u n a b d i n g b a r. Wer die Nachweise nicht in dieser Form oder auf andere Weise erbringt, könnte nicht leicht die Fiktion verlassen und in die unauflösliche, gültige Gesetzlichkeit des ALR 1794 zurückkehren. Insofern erbringt man die Nachweise ganz im Privaten und zuallererst für sich selbst. Wenn dann jemand gerne den gelben Schein machen möchte, dann darf er danach nicht stehen bleiben, denn welcher Wahnsinnige tritt einfach nur so einer verbotenen Partei bei? Jedenfalls wäre in diesem Fall noch gar nichts erledigt, denn die Arbeit geht dann erst richtig los. (Studium ca. 10 Stunden, Ausführung ca. 2 Stunden! Netto!). Und selbst damit ist noch nichts in Butter, außer dass man in Bezug auf sich selbst und ganz individuell in puncto `völlige Rechtlosigkeit´ etwas unternommen hat. Was will man einer Fiktion von Recht denn beweisen?
Welche Entscheidung auch immer man trifft, der freie Wille steht einem jeden zur Verfügung.
Die wesentlich bessere Frage wäre ohnehin, ob man den Gelben heutzutage überhaupt noch bekommt. Man sollte sich hüten, im Sachgebiet nachzufragen, weil dort niemand zuständig ist! Man fragt in solchen Angelegenheiten im Amt und sucht die entsprechende Amtsperson, auch wenn diese sowohl Dienst als auch Amt in einer Person vereinen sollte.
„Wann zwei Rechte in einer Person konkurrieren, dann ist es dasselbe, als lägen sie in zwei separaten Personen.“ (Quando duo juro concurrunt in una persona, aequum est ac si essent in diversis.)
Der Gelbe hat etwas an sich, weil die Öffentlichkeit ihn fürchtet. Er ist vor allem auch ein Gradmesser, wieviele Leute es gibt, die aktiv etwas unternehmen und an ihrer Rechtsstellung [im positiven Sinne] herumdoktern.