Banken – Umgehende Kontokündigung, wenn mit der natürlichen Person die Haftung auf die Bank übertragen wird

Bild von Christopher Ross auf Pixabay

Recht
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Mit steigender Kenntnis des Ausplünderungssystems der Banken im BRD-Firmenkonstrukt werden auch die Sicherungsmaßnahmen des Systems angezogen. Denjenigen Bürgern die erkannt haben, daß der Schutz des BGB,  nur als natürliche Person erlangt werden kann, wird der Zugang zum Ausplünderungssystem bzw. der Nutzung verwehrt.

De fakto die Zweiklassengesellschaft geschaffen. Auf der einen Seite die rechtlosen Personalausweisträger, die es gilt auszuplündern und auf der anderen Seite, die im Staatsrecht stehen und denen der Zugang zu Konten, Geld und sozialen Leistungen verweigert wird.

Das BRD-Firmenkonstrukt schafft sich selbst ab.

Ein Mitstreiter wollte bei der Deutschen Bank mit Staatsangehörigkeitsausweis Geld abholen, hat auch funktioniert. Nun hat er die Kündigung erhalten und intern den Hinweis warum. Es wird nur für die Einlagen der natürliche Person (nat. Pers), Vereinen und Stiftungen gehaftet. Jur. Pers (Personalausweis) werden leer ausgehen. Er hat sich für die Kündigung bedankt und sein Geld in Sicherheit gebracht.


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Quelle: Deutsche Bank - könnte Satire sein.


Antwort des Kommerzes

Das ist ja auch vollkommen logisch, da die juristische Person (JP) die Fiktion und Eigentum des Staates ist und dieser für die Bank (indirekt) arbeitet. Deshalb funktionieren ja auch immer so schön die Drittschuldnererklärungen von Behörden so gut bei den Banken, die haben absolut Vollzugriff auf die Einlagen. Jetzt kommt ja neu dazu, daß dies bald alle Firmen tun dürfen, mit denen du jemals in Verbindung warst, am Anfang werden sie dies noch vorsichtig umsetzen, daß das Geschrei nicht so groß wird, aber dann gehts richtig ans "Eingemachte".

Als Mann / Weib oder NP kannst du kein Konto eröffnen, das geht nur mit einem Trick und auch nur bei ungeschultem Personal, jedoch spätestens, wenn du eine Karte für dein Konto brauchst, kommen sie dahinter und die Kündigung folgt auf dem Fuße. Jedoch funktioniert es noch bei einigen ausländischen Banken, aber die ziehen auch langsam nach.

Zum Verständnis dieses Vorgangs solltet ihr mal (als "Hausaufgabe") einen Kontoeröffnungsantrag von eurer Bank für einen Bekannten besorgen, der "leider aktuell krank" ist und diesen nicht persönlich in der Bank ausfüllen kann. Da müßt ihr aber am Schalter recht erfinderisch sein, denn die wollen solche Anträge (internen Papiere) nicht nach außen geben. Die Papiere, die ihr online ausfüllen bzw. herunterladen könnt, entsprechen nicht den internen Papieren, da gibt es markante Unterschiede.


Fragen Sie in der Bank Ihres Vertrauens nach den Kontoeröffnungspapieren.

Stellen Sie den Feststellungsantrag zu ihrer Staatsangehörigkeit

und beenden Sie den Betrug am deutschen Volk.

Auch ein Systemwechsel kann Spaß machen

  

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