Die BRD-Justiz ist am Ende der Legitimation angekommen – Ein Richter, der nicht mehr mitspielt und die Tyrannisierung durch die BRD-Verwaltung ist beendet

Recht
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Das BRD-Konstrukt offenbart zunehmend seinen Charakter als „Honigfalle“ mit dem Schlagwort „Demokratie“, das mit {jcomments off} gespiegelten Begrifflichkeiten zum totalitären Machtinstrument ausgebaut worden ist. Die vorgegaukelte Freiheit unter dem Deckmantel der Demokratie ist nichts anderes, als die Selbstverwaltung der Sklaven.

Die Offenlegung der kriminellen Arbeitsweise der BRD-Verwaltung führt zu haarsträubenden Szenen in der Justiz. Je mehr Menschen sich kundig machen, um so absurder erscheint die Argumentationslinie der Richter, die wenn es zu offensichtlich wird, daß der Verbrecher nicht vor dem Richter steht, die Rechtlosigkeit der juristischen Person voll ausspielen. Das wirkliche Verbrechen besteht darin, daß dann kundigen Menschen, die sich in den Rechtsstand der natürlichen Person begeben haben, ihr Rechtsanspruch verweigert wird.

Ein Richter, der sich selbst für befangen hält und eine Verhandlung platzen läßt oder ein Richter, der die Courage hat, die natürliche Person sichtbar anzuerkennen und das BRD-System ist abgemeldet.

Zur Verdeutlichung der weisungsabhängigen Justiz, die ideologischen Befindlichkeiten folgt, nur nicht dem Gesetz, folgt hier ein aktuelles Beispiel:


Wissenschaftlich-empirischer Zustandsbericht

Identitätsdiebstahl und Treuhandbetrug unter Missbrauch von Hoheitsbefugnissen

„Der Staat kann nach Grundgesetz keinen Titel auf den Menschen haben, denn die Aufgabe all seiner ihm per Vollmacht (Artikel 20 und 38 GG) übertragenen Gewalt ist, die Menschen zu achten und  zu  S C H Ü T Z E N!  (Artikel 1, 20, 25, 33, 34, 79 GG)

Es gibt keinen Menschen, der einen Titel über andere Menschen hat.  Mit Rechten, die niemand hat, kann er auch nicht  Delegierte bevollmächtigen. Einzig private Firmen, die per beiderseitiger Willenserklärung (Vertrag) Weisungsbefugnisse und Rechte über PERSONEN haben, können eigene Statuten (in ethisch-moralischen Grenzen!) unabhängig vereinbaren und mit eigener „Werkschutz“-POLIZEI" durchsetzen. Die Grenze der Vereinbarungsmöglichkeiten liegt allerdings in der Regel, daß keinerlei Eingriffe gegen Menschen (zu Lasten Dritter), die nicht zum willentlich zugehörigen PERSONEN-Kreis gehören, erlaubt sind und keine Verfassungswidrigkeit von dieser Privatstruktur geplant oder verwirklicht werden darf.

Wird diese Grenze überschritten, dann ist diese Privatstruktur eine staatsterroristische Bande.

Wir stellen einen begangenen Betrug privater Unternehmen des vereinigten Wirtschaftsgebietes fest, mit Staatlichkeit vorspielenden Namensbezeichnungen, um Menschen in betrügerische, grundrechtpreisgebende "Privat-Vertragsverhältnisse als PERSON" zu nötigen, mit denen dem Vertragsanbieter durch die PERSONENROLLE Titel auf Menschen entstehen.

Das Verwaltungsgericht Minden hat durch mehrere Ablehnungen gesetzlicher Begründungen bestätigt, daß das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Exekutive und Judikative nicht anerkannt wird. Auch die per Artikel 25 GG über den Gesetzen stehenden allgemeinen Verträge des Völkerrechts erkennt es nicht an und lehnt die gesetzliche Begründung und Einhaltung ab. […]

Polizisten behaupten, sie wollen die Anschrift der natürlichen Person erfahren. Sie haben aber klar den Auftrag, diese Anschrift für den durchzuführenden Identitätsdiebstahl und Treuhandbetrug auszukundschaften, um die Geschäftsführung und Haftung für eine verfassungswidrigen Statuten unterworfene, juristische Person auf die natürliche Person zum Mißbrauch zu übertragen. Die rechtlichen Hintergründe dafür, daß mit dieser als schwerste Straftat (StGB § 81 in Verbindung mit § 92) bezeichneten Handlun der unverletzliche und unveräußerliche per Grundgesetz garantierte Schutz des Menschen aufgehoben wird, wollen und sollen Polizisten nicht wissen, damit sie den Menschen nicht nach Artikel 1 GG schützen müssten, sondern mit der Sache juristische PERSON "verhaften" können, damit nun der Mensch über die verbotene Unterstellung, er sei identisch mit der juristischen PERSON, sittenwidrigen, glaubensverletzenden, verbrecherischen, kommerziellen, grausamen und kriegerischen Statuten unterworfen ist. 

Die POLIZEI wird dazu mißbraucht, die unschuldige natürliche Person aufzuspüren, zu vergewaltigen und sie zu nötigen, damit der Mensch sich in die Haftung mit der fiktiven schuldhaften juristischen Person einläßt. Damit sie selbst diesen Missbrauch nicht ablehnt, wird der POLIZEI die Anweisung gegeben, daß eben härteres Durchgreifen nötig sei, „Querulantentum“ einzudämmen. Wenn Geschädigte auf Einforderung der Eiderfüllung auf die Grundrechtverpflichtung pochen, sei das „wirres Reichsbürger-Geschwurbel“ und solle nicht gelesen werden. […]

Wohlgemerkt betrügerische staatliche kriminelle Vereinigungen in Form von Parteien nach Vereinsrecht, haben sich als selbstermächtigte Gesetzgeber „legalisiert“ (StGB § 129), mit einer Pseudoeinschränkung, „sofern sie vom Bundesverfassungsgericht nicht verboten sind“,  denn die Gewaltenteilung haben sie gleich mit aufgehoben:  Das BVerfG, den BGH und auch den Verfassungsschutz kontrollieren die privaten Vereine selber.

Die Rechtskraft der Institution ergibt sich aus dem gesetzlichen Auftrag der staatlichen Obligation zu UN-Res. A/RES/53/144 und Genfer Abkommen.

Die verbreitete Behauptung, der Mensch als natürliche Person - ohne juristische Person (die dem Bundesverwaltungsamt, BVA gehört) - sei nicht geschäftsfähig, ist ein reines Personalgesetz für juristische Personen, aber nicht für natürliche Personen, deren Grundrecht von juristischen Personen gar nicht eingeschränkt werden darf. Juristische Personen, also alle Körperschaften des öffentlichen Rechts und deren Angestellte während des öffentlichen Dienstes, sind nicht grundrecht-berechtigt, sondern grundrecht-verpflichtet, siehe Urteil des Bundesverfassungsgerichts BvE 1766/15, was aber nicht umgesetzt wird. „ Quelle: VD/IFR


Und jetzt der Irrsinn der BRD-Rechtsprechung. Jenseits allen Ansprüchen eines Rechtsstaats.

Der Gegenstand der Verhandlung ist eine Verweigerung der Zahlung von Strom bei den Stadtwerken, nachdem festgestellt wurde, das mir Strom entzogen wurde in nicht unerheblicher Menge über 3 Jahre. Ich habe eine Strafanzeige gegen meinen Vermieter wegen Stromentzugs gestellt und die Stadtwerke darüber informiert. Der mir berechnete  2-stellige Restbetrag  fiel in dem Zeitraum an,  als ich die Whg. nicht mehr bewohnt habe und alle Sicherungen incl. FI Schalter deaktiviert hatte. Es wurden dann trotz deaktivierter Sicherungen  zwischen 100-120 kwh pro Monat verbraucht. Die Stadtwerke haben diese Forderung an ein Inkasso weitergegeben und die Inkasso Firma hat dann geklagt.

Ich habe dann die 1 ste Gerichtsladung bekommen, die weder unterschrieben war noch eine Haftung übernehmende Person anzeigte und lediglich mit Maschine unterschrieben wurde mit Schmidt Justizinspectorin ohne Unterschrift gültig.

Daraufhin folgte mein erstes Fax zur Klärung meiner Rechtsunsicherheit. Am Tag der Ladung war die Richterin dann krank und ich wurde wieder nach Hause geschickt. Ein paar Wochen später dann ,eine neue Ladung zum 28.5.2019 wieder nicht unterschrieben!

Nachdem Fax war die Richterin plötzlich krank.

Daraufhin das 2te Fax zur Erinnerung an das erste Fax zur Klärung meiner Rechtsunsicherheit.


Gedächtnisprotokoll Gerichtsverhandlungstermin am Dienstag den 28.5.2019 10:45 Erdgeschoß, Sitzungssaal E04, Nedderstr.40, 42549 Velbert Rechtsstreit Bad Homburger Inkasso GmbH gegen Bäcker

Nachdem ich 2x per Fax bei Gericht und Richterin zur Klärung meiner Rechtsunsicherheit angefragt habe, um zu klärende Fragen zu beantworten, die aber nicht beantwortet wurden, bin ich wie im Fax erwähnt zum genannten Termin gefahren. Dann der Verlauf aus meinem Gedächtnisprotokoll:

Es wurde um 10:45 darum gebeten, daß die geladenen Parteien den Sitzungssaal betreten. Ich betrat den Saal und blieb im Eingangsbereich stehen. Die Richterin sah mich an und nachdem die Vertreterin der Bad Homburger Inkasso GmbH schon von der Richterin aus links Platz genommen hatte, forderte die Richterin mich auf der rechten Seite Platz zu nehmen. Ich verweigerte dies mit der Begründung das hier auf Grund meiner Rechtsunsicherheit noch Fragen offen wären die ich vorher von der Richterin beantwortet haben wollte.

Die Richterin: Sind Sie Herr Holger Bäcker?

Ich entgegnete: Nein, ich bin der Mensch Holger aus der Familie Bäcker. Ich bin der Repräsentant und Begünstigter des Holger Bäcker. Ich bin gemäß der Ladung nicht eingeladen, die eingeladene juristische Person Herr Holger Bäcker habe ich mitgebracht!

Ich trat vor und legte der Richterin die Geburtsurkunde der juristischen Person auf den Tisch mit den Worten:

"Ich bin der Begünstigte und ernenne sie zum Treuhänder."

Richterin: "Das nehme ich nicht an, nehmen Sie das sofort weg."  Sie rief dann telefonisch den Sicherheitsdienst ,der auch während der Konversation sofort eintrat. Die Richterin fragte mich erneut, ob ich Herr Holger Bäcker wäre, worauf ich wiederum erwiderte das ich der Mensch Holger aus der Familie Bäcker, der Repräsentant und Begünstigte der juristischen Person bin.

Ich sagte, daß ich darauf bestehe, daß die Verhandlung als Angelegenheit öffentlich aufgezeichnet wird und entgegnete,  daß sie, die Richterin, dazu verpflichtet wäre, mir auf Grund meiner Rechtsunsicherheit wahrheitsgemäß zu antworten.

Richterin: "Ich bin dazu nicht verpflichtet!"

Ich: "Sie sind nach Art. 103 Grundgesetz, Informationsfreiheitsgesetz, §24 Verwaltungsverfahrensgesetz und anderer sehr wohl dazu verpflichtet."

Richterin: "Ich frage sie jetzt nochmal, ob sie Herr Holger Bäcker sind und wenn sie wieder sagen, daß sie das nicht sind, gilt das als nicht erschienen und sie verlassen sofort den Saal oder die Justizbeamten führen Sie hinaus."

Ich: "Das ist nicht richtig, die juristische Person habe ich Ihnen auf den Schreibtisch gelegt und damit  ist sie erschienen."

Die Richterin sagte zu den Justizbeamten, das sie die Geburtsurkunde nehmen sollten und mir geben sollen und mich sofort aus dem Saal und Amtsgericht entfernen , wenn ich nicht freiwillig gehe.

Ich: "Moment - ich habe hier noch den Nachweis der natürlichen Person in Form meines Staatsangehörigkeitsausweis" und hielt ihn der Richterin entgegen.

Die Richterin entgegnete aufgeregt: "Nehmen sie das sofort weg, das nehme ich nicht an und verlassen sie den Saal."

Ich: "Ich beuge mich der Gewalt und verlasse den Saal , widerspreche aber der Äußerung der Richterin, daß ich nicht erschienen bin."

Ich ging mit den Beamten zum Eingang des Amtsgerichts und sagte zu den Bediensteten,  daß sie sehr wohl gesehen haben, daß ich anwesend war und wurde des Amtsgerichts verwiesen unter Androhung von Gewalt. Ich habe dann das Amtsgericht verlassen.

 

Bild: Pixabay

 

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