Künftig soll im Personalausweis die elektronische Identifikationsnummer dauerhaft und automatisch eingeschaltet sein, außerdem sollen Geheimdienste vollautomatisch auf biometrische Passbilder zugreifen können. Das sieht ein neuer Gesetzesentwurf zum Personalausweisgesetz vor.
Deutschen Geheimdiensten soll der vollautomatisierte Zugriff auf Passbilder aller Bürger erlaubt werden – ohne dass ein Anlass dazu vorliegen muss. Dieser Vollzugriff ist in einem Entwurf zum „Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises“ versteckt, über das der Bundestag in dieser Woche beraten hat.
So ist vorgesehen, den § 25 des Personalausweisgesetzes zu ändern:
„Die Polizeien des Bundes und der Länder, das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst sowie die Verfassungsschutzbehörden der Länder dürfen das Lichtbild zur Erfüllung ihrer Aufgaben im automatisierten Verfahren abrufen.“