100 Jahre Destabilisierung und Indoktrination, bis zu dem Zustand, daß die heutige Generation fast jeden Bezug zum eigenen Land verloren hat und den Rattenfängern mit bunten Parolen sozialistischer Traumwelten hinterherläuft. Einer wahnsinnigen EU-Politik die auf Lug- und Betrug der Bevölkerung aufgebaut ist.
Selbstverständlich steht alles geschrieben und kann recherchiert werden. Es ist nur nicht in unserem Schulbildungssystem aus vorgesehen, dazu zu Unterrichten oder es mitzuteilen, daß die Verlautbarungen der Politiker, jeweils durch Rechtskundige zu überprüfen sind die nicht im Dienste oder einer abhängigen Institution des politischen Systems stehen.
Wer heute von „Deutschland“ spricht, hat jeweils eine individuelle Vision was denn überhaupt „Deutschland“ zu sein mag. Diese Vielzahl an differenzierten Meinungen zu einem und demselben Rechtssubjekt führt unweigerlich zu Mißverständnissen. Das ist ein für die Lenkung der Massen bewußt herbeigeführter Zustand.
Wer Verstehen möchte, auf welcher Grundlage die Politiker ihr soziopathisches Handeln betreiben können, muß zwingend die korrekten Begrifflichkeiten kennen und erkennen können, welcher Zustand eigentlich gemeint ist.
Denn „Deutschland“ ist nicht gleich „Deutschland“.
Grundsätzlich gilt es die Begrifflichkeiten zu kennen und sich jene zu Gemüte führen. So gibt es den Begriff : "Deutschland"
Dieser Begriff ist schon neben dem Deutschen Reich 1871-1918 im Sachregister jener Reichsgesetzbücher als auch in Reichsgesetzen zu finden. So z.Bsp: auch in der Verfassung 1871 unter Art 3:
Artikel 3 [1] Für ganz Deutschland besteht einen gemeinsames Indigenat.....
Jenes Rechtssubjekt hatte seinen letzten Gebietsstand vor den Auswirkungen des Versailler Vertrages 1919, dieser Zustand wird jur. Bezeichnet als „Deutschland als Ganzes“.
Durch die politischen Ereignisse kam es auf Grund des Kriegsverlaufes durch vier Kriegsgegnern = Frankreich, Rußland, England und die USA zu einer zeitweisen Besatzung des Deutschen Reiches 1871-1918. Besetzt wurde vor allem das Rheinland:
„Bei der Besatzungszeit (1918-1930) handelt es sich um einen regelrechten Komplex von Themen.
„Das am 11.11.1918 zwischen den Konfliktparteien geschlossene Waffenstillstandsabkommen von Compiègne sah vor, daß das linksrheinische Reichsgebiet inklusive eines zehn Kilometer breiten Gebietsstreifens auf dem rechten Rheinufer durch das deutsche Militär geräumt und anschließend entmilitarisiert werden sollte. Zudem sollten das linksrheinische deutsche Territorium durch die Entente Mächte besetzt sowie ausgedehnte Brückenköpfe mit einem Radius von 30 Kilometern gegenüber den Städten Köln, Koblenz und Mainz eingerichtet werden. Ab Dezember 1918 rückten die Besatzungstruppen in die größeren Städte des zu besetzenden westdeutschen Gebietes ein. So wurde Trier zunächst von amerikanischen und Aachen von französischen Truppen besetzt.3 Am 12. Dezember rückten amerikanische Einheiten in Koblenz und in das rechtsrheinische Ehrenbreitstein ein. Zunächst beruhte die Besetzung auf dem Kriegsrecht.
Am 13.12.1918 konstituierte sich die Interalliierte Wirtschaftskommission, die für die Distribution von Rohstoffen an die Fabriken im besetzten Gebiet zuständig war. Ebenso oblag ihr die Aufsicht über wirtschaftliche Aktivitäten. Der Oberste Wirtschaftsrat der Alliierten Besatzungsmächte in Deutschland verfügte am 21.4.1919 in Paris die Einrichtung einer „Interalliierten Rheinlandkommission“, bestehend aus Delegierten der vier Besatzungsmächte Belgien, Frankreich, Großbritannien und USA. Ihr oblag die Gewährleistung einer einheitlichen Verwaltung des besetzten Gebietes in sämtlichen Versorgung- und Wirtschaftsfragen. Mitte Mai 1919 zog die Kommission in Koblenz ein, wo sie zunächst im Gerichtsgebäude residierte, bevor sie in das Gebäude des Oberpräsidiums umzog.
Bei den auf verschiedenen Ebenen ausgetragenen Konflikten der Besatzungszeit handelte es sich nicht nur um einen „Streit zwischen Frankreich und Preußen“ (Jürgen Wilhelm), sondern auch – wenn nicht sogar vor allem – um eine Auseinandersetzung zwischen Frankreich und dem Deutschen Reich, das im November 1918 die Staatsform einer Republik angenommen hatte. Darüber hinaus war nicht nur Preußen von der Besatzung betroffen, sondern auch andere Gebiete wie etwa die bayerische Pfalz, Birkenfeld oder – im Osten – Oberschlesien und das Memelland.
Zunächst symbolisierte die Besetzung für die Bevölkerung der betroffenen Gebiete nicht den „Schandvertrag“ von Versailles, sondern die militärische Niederlage des Kaiserreiches. Umgekehrt symbolisierte sie für Frankreich den Sieg über den „preußisch-deutschen“ Nachbarn und verstärkte bei den von West nach Ost vorrückenden Besatzungstruppen die während der vier Kriegsjahre entstandenen Emotionen. Eindrücklich schildert Nicolas Beaupré die visuellen Eindrücke, die ihre Spuren in den Köpfen der Soldaten hinterließen: „Der Einzug in die völlig zerstörten Zonen an und hinter der Front, dann in die von der Besatzung ,befreiten' Regionen und in die zurückerhaltenen Departements von Elsaß-Lothringen und schließlich, für einige, nach Deutschland selbst, funktioniert wie eine Abfolge von Bestärkungen des im Krieg entstandenen Bildes vom Anderen. Der Kontakt mit ,dem Anderen’, sei er von den auf dem [französischen] Territorium hinterlassenen Spuren und Stigmata mittelbar oder anläßlich der Besatzung Deutschlands direkt erfolgt, schloß für die große Mehrheit der Soldaten jegliche Fraternisierung und selbst Mitgefühl für die auch von den Deutschen erlittenen Leiden aus“.[4] Auch die amerikanischen Besatzungstruppen hatten ein Fraternisierungsverbot zu beachten, das allerdings Ende September 1919 aufgehoben wurde.
2. Die Besetzung auf Grundlage der Bestimmungen des Versailler Vertrages
Das mit dem Versailler Friedensvertrag verbundene Rheinlandabkommen vom 28.6.1919 stellte die Rheinlandbesetzung auf eine völkerrechtliche Grundlage. Beide Vertragswerke traten am 10.1.1920 in Kraft. Das Rheinlandabkommen sah für das besetzte Gebiet sowohl unterschiedliche Besatzungsfristen als auch verschiedene Besatzungszonen vor. Die Franzosen rückten in die Pfalz und die südliche Rheinprovinz, nach Mainz und Wiesbaden vor. Die Amerikaner besetzten Koblenz und Umland,[5] die Belgier den linksrheinischen Norden der Rheinprovinz von Aachen bis zum Rhein, während sich die Briten auf die „Kölner Insel“ konzentrierten. Zunächst war eine Besatzungszeit von 15 Jahren vorgesehen, gerechnet vom 10.1.1920 an, wobei die Räumung etappenweise erfolgen sollte. Voraussetzung für eine Räumung des besetzten Gebietes war allerdings die Erfüllung sämtlicher Vertragsbestimmungen. Die entmilitarisierte Zone rechts des Rheines erfuhr mit Inkrafttreten des Vertrages eine Ausdehnung auf 50 Kilometer. Höchste Zivilinstanz war die Interalliierte Rheinlandkommission (Haute Commission Interalliée des Territoires Rhénans, abgekürzt H.C.I.T.R.) unter Vorsitz des französischen Hohen Kommissars Paul Tirard.[6] Dieser machte von seinen Kompetenzen großzügig Gebrauch. Der Aufsicht der Interalliierten Rheinlandkommission (abgekürzt „Irko“), die im Alltagssprachgebrauch häufig einfach „Rheinlandkommission“ genannt wurde, war auch die deutsche Verwaltung im besetzten Gebiet unterstellt. Ihre Kontrolle nahm sie in Form eines Systems von Bezirks- und Kreisdelegierten wahr, die den jeweiligen deutschen Verwaltungsstellen vor Ort an die Seite gestellt wurden.[7] In der französischen Besatzungszone wurden folgende Bezirke eingerichtet: Bonn, Kreuznach, Mainz, Speyer, Trier und Wiesbaden.
Die Rheinlandkommission besaß eigene, allerdings nicht klar abgegrenzte legislative Kompetenzen, die dem Schutz und dem Wohlergehen der Besatzungstruppen dienen sollten. Sie war berechtigt, die Gesetze des Reiches zu approbieren. Gleiches galt für Erlasse oberster Reichs- und Landesbehörden. Somit konnte die Rheinlandkommission de facto als oberste öffentliche Autorität im linksrheinischen Deutschland gelten. Für Bevölkerung, Politik, Verwaltung und Wirtschaft war es in den Folgejahren von nicht geringer Bedeutung, ob man sich im besetzten oder unbesetzten Teil der Rheinprovinz befand. Politische Äußerungen und „Agitation“, die im unbesetzten Gebiet über die Parteigrenzen hinweg allgemeine Zustimmung gefunden hätten, konnten im besetzten Gebiet kurzerhand zur Ausweisung führen.
Die von der deutschen Öffentlichkeit als unzumutbar empfundenen Bedingungen des Versailler Vertrags – umfangreiche Gebietsverluste, Besetzung weiterer, bedeutender Gebiete, Reduzierung der Streitkräfte auf ein 100.000-Mann-Heer usw. – bedeuteten für die junge Republik eine erhebliche Hypothek. Die Besetzung des linksrheinischen Reichsgebietes – soweit es beim Deutschen Reich verblieb – sowie die Bildung rechtsrheinischer Brückenköpfe beförderten insbesondere die besetzten Gebiete der von der Rheinlandbesetzung am stärksten betroffenen Rheinprovinz aus deutscher Sicht zu „nationalen Krisengebieten, denen auch im Reichsinteresse der größtmögliche Beistand zu leisten war“.[8] Reich und Preußen waren somit in gleichem Maße an einer Lösung der zahlreichen mit der Besetzung verbundenen Probleme interessiert. Dies schlug sich unter anderem in der Einrichtung neuer Stellen nieder, etwa dem Reichskommissar für die besetzten rheinischen Gebiete in Koblenz.
Wie intensiv auch im alltäglichen Leben die Besatzungsfolgen zu spüren waren, verdeutlicht das Beispiel der Zeitumstellung: Vom 15.12.1918 bis zum Ende des Waffenstillstandes sowie erneut zwischen Oktober 1921 und Februar 1925 wurde im besetzten Gebiet auf die Westeuropäische Zeit umgestellt. Die Uhren wurden also um eine Stunde zurückgestellt.
Eine Besonderheit stellte das „Saargebiet“ dar, welches de facto aus der Rheinprovinz ausgegliedert und einem Sonderstatut des Völkerbundes unterstellt wurde. Nach einer 15-jährigen Übergangszeit sollte die Bevölkerung mittels Abstimmung selbst über die künftige staatliche Zugehörigkeit des Saargebietes entscheiden. Dominierend war in der Praxis der Einfluß Frankreichs, an der Spitze der militärischen Besatzungs-Verwaltung stand der französische General Joseph Louis Andlauer (1869-1956) („Administrateur Supérieur de la Sarre“). Am 4.4.1919 wurde im Saargebiet der Ausnahmezustand verkündet. Auf einem Plakatanschlag, gezeichnet von General Andlauer, stand unter anderem zu lesen[9] :
„Durch die gegenwärtige Lage im Saarbecken treten ab Samstag, den 5. April für die gesamte Bevölkerung folgende Maßnahmen in Kraft: Jedes Zusammenstehen in den Dörfern wie auch außerhalb der Dörfer, wo es immer auch sein mag, ist verboten, eingeschlossen in dieses Verbot sind Zusammenkünfte in Gastwirtschaften, Kaffees und Privathäusern. Jede Ansammlung von mehr als 4 Personen wird mit Gewalt auseinandergewiesen.“
Diese Maßnahmen zeugen zum einen von dem durchaus nachvollziehbaren Sicherheitsbedürfnis der französischen Besatzungsmacht; sie können zum anderen bei der Erklärung des Unmutes der einheimischen Bevölkerung hilfreich sein, der zu einem gewissen Teil – aber eben nicht ausschließlich – auf der deutschen Propaganda, xenophoben Vorurteilen und aufgebauschten Einzelfällen beruhte.
3. Die Ausweitung der Besetzung in den Jahren 1920 und 1921
Daß die Besetzung des linksrheinischen Rheinlandes durchaus befriedende Wirkung entfalten konnte, zeigte sich während des so genannten „Ruhrkrieges“. Infolge des mißlungenen „Kapp-Lüttwitz-Putsches“ in Berlin im März 1920 kam es im rheinisch-westfälischen Industriegebiet zu einer Erhebung der kommunistisch dominierten „Roten Ruhrarmee“, die von Reichswehr und Freikorps mit großer Härte niedergeschlagen wurde und insgesamt etwa 1.600 Menschenleben forderte. Im linksrheinischen Besatzungsgebiet blieb es hingegen ruhig. Als Reaktion auf das Übergreifen deutscher militärischer Einheiten auf das entmilitarisierte Ruhrgebiet im Zuge der Kampfhandlungen gegen die „Rote Armee“ besetzten französische Truppen ab dem 6.4.1920 vorübergehend den Maingau, namentlich die Städte Frankfurt am Main, Darmstadt, Dieburg, Homburg und Hanau.
Das Deutsche Reich erfüllte die ihm im Versailler Vertrag und im Protokoll zu Spa auferlegten Verpflichtungen nur schleppend, insbesondere die Verzögerungen bei Demilitarisierung und Kohlelieferungen erregten in Paris Unmut. Die Konferenz von Paris legte am 29.1.1921 die Höhe der Reparationenfest. Für den Fall der Nichtannahme wurden Deutschland verschiedene Sanktionsmöglichkeiten vor Augen geführt: Zeitliche und geographische Ausdehnung der Rheinlandbesetzung, zoll- und handelspolitische Konsequenzen sowie das Veto gegen einen Völkerbundbeitritt des Deutschen Reiches. Der deutsche Außenminister Walter Simons (1861-1937, Amtszeit 25.6.1920-4.5.1921) bezeichnete die Forderungen vor der interalliierten Konferenz in London am 1.3.1921 schlichtweg als unerfüllbar. Nun war auch der englische Premierminister David Lloyd George (1863-1945, Amtszeit 1916-1922) zu Zugeständnissen gegenüber den französischen Sanktionsforderungen bereit. Die Konferenz billigte jedoch nicht die von Aristide Briand (1862-1932) favorisierte Besetzung des Ruhrgebietes, sondern zunächst lediglich ein von Großbritannien und Belgien vorgeschlagenes Ultimatum.
Die Entente Mächte drohten Deutschland mit einer Ausweitung der Besetzung für den Fall, daß die Zahlungen nicht bis zum 12. Mai erbracht würden. Da die deutsche Seite unnachgiebig blieb, rückten französische, belgische und englische Truppenverbände in die Städte Düsseldorf, Duisburg und Ruhrort (heute Stadt Duisburg) ein.
Angehörige der 'Roten Ruhrarmee', 1920.
Während die Operation im Maingau als „einmalige Polizeimaßnahme“ gelten konnte, rechneten bei der Besetzung der rechtsrheinischen Brückenköpfe Düsseldorf, Duisburg und Ruhrort viele mit einer längeren Sanktionsdauer. Handelte es sich 1920 um ein militärisch motiviertes Vorgehen, standen bei den Aktivitäten des Jahres 1921 wirtschaftspolitische Aspekte im Vordergrund. Die Besetzung der drei rechtsrheinischen Städte endete erst im Jahr 1925, als auch die inzwischen erfolgte Ruhrbesetzung aufgehoben wurde.
4. Die Ruhrbesetzung 1923 bis 1925
Als die deutsche Seite mit der Zahlung der Reparationen – vor allem in Form von Holz- und Kohlelieferungen – nicht mehr nachkam, war dies für den französischen Ministerpräsidenten Raymond Poincaré (1860-1934) der Anlaß, das Ruhrgebiet militärisch zu besetzen. Seit dem 11.1.1923 rückten französische und belgische Verbände nach und nach vor, so daß das Kontingent der Besatzungstruppen an der Ruhr gegen Ende des Monats März eine Stärke von ca. 100.000 Soldaten erreicht hatte. Die Ausweitung der Besetzung hatte nicht etwa – wie von deutscher Seite häufig behauptet und befürchtet – eine Annexion des Ruhrgebietes zum Ziel, sondern die Sicherung „produktiver Pfänder“ („gage productif“) . Die Industrie des Ruhrgebietes wurde als Faustpfand betrachtet, daß man für die Dauer der Besatzung produktiv für sich zu nutzen gedachte – ebensolange, bis die deutsche Seite wieder ihren Reparationsverpflichtungen nachkommen würde.
Die deutsche Reichsregierung reagierte mit dem Aufruf zum „passiven Widerstand“. Diese Maßnahme wurde vom Großteil der Bevölkerung mitgetragen: „Die Empörung, die der Einmarsch auslöste, war allgemein und ging durch alle Schichten“.[10] So wandte sich etwa die der Sozialdemokratie nahe stehende „Essener Arbeiter-Zeitung“ „aus reinem nationalem Empfinden gegen die Vergewaltigung […] heimatlichen Bodens“.[11]
Ein auch in aktuellen Publikationen häufig abgebildetes Protestplakat gegen die Ruhrbesetzung bringt die Haltung weiter Teile der Bevölkerung zum Ausdruck: „Nein! Mich zwingt Ihr nicht!“.[12] Diese Einstellung korrelierte mit den Worten des Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses, Gustav Stresemann (DVP) (1878-1929). In einer Erklärung für die bürgerlichen Fraktionen des Reichstags führte dieser unter anderem aus: „Gegen die Vergewaltigung des deutschen Volkes, deutschen Bodens und deutscher Wirtschaft, gegen diesen Bruch geschriebener Verträge und ungeschriebener […] rufen wir das deutsche Volk und die Gewissen der Völker zum Widerstande auf […]. Frankreichs Ziel ist die Vernichtung Deutschlands […]. Das wird ihm nicht gelingen“.
Die Situation spitzte sich zunehmend zu: Staats- und Kommunalbeamte widersetzten sich französischen Anordnungen, Eisenbahn- und Zechenarbeiter ignorierten die Anweisungen der Besatzungsmächte. Kaufmannschaft, Handwerk und Gastronomie beschlossen, gegenüber Belgiern und Franzosen keine Leistungen zu erbringen. Die Zechendirektoren verweigerten auf Geheiß des Reichskohlenkommissars die Kooperation mit den Wirtschaftsoffizieren der Gegenseite. Auf diese Weise sollten Kohlelieferungen an die Besatzungsmächte unterbunden werden.
Nun eskalierte die Lage vollends, denn die Besatzungsmächte antworteten am 29.1.1923 mit der Verhängung eines verschärften Belagerungszustandes. Arbeiter, Angestellte und Unternehmer, Staats- und Kommunalbeamte sowie Privatpersonen wurden festgenommen und häufig mit empfindlichen Geld- oder Haftstrafen versehen, wenn nicht zum Mittel der Ausweisung aus dem besetzten Gebiet gegriffen wurde.
Ruhrbesetzung, 1923. (Bundesarchiv Bild 183-R09876 / CC-BY-SA 3.0)
Tatsächlich blieb der passive Widerstand in den ersten Wochen nicht ohne Wirkung, beeinträchtigte er die lothringische Schwerindustrie zunächst erheblich. Doch größer noch waren die negativen Folgen für das Reich selbst. Nachdem die Franzosen den Eisenbahnverkehr in eigener Regie organisiert hatten, lief der Abtransport der Kohle wieder an, so daß die französische Stahlindustrie bald darauf wieder im gewohnten Umfang produzieren konnte. In Deutschland hingegen kam es zu Versorgungsengpässen, galoppierender Inflation und Mangelernährung weiter Bevölkerungskreise, was am 12.8.1923 schließlich zum Rücktritt der Regierung Cuno führte. Die Phalanx des passiven Widerstandes geriet allmählich in Auflösung, immer häufiger war in der Bevölkerung von Arbeitsaufnahme und Abbruch des Widerstandes die Rede. So sah sich die neue Reichsregierung unter Stresemann am 26.9.1923 gezwungen, das Ende des passiven Widerstandes zu verkünden.
Als letztlich erfolgreiches Unterfangen wertet Hans-Heinrich Nolte den passiven Widerstand des Jahres 1923, da dieser durch seinen grundsätzlichen Verzicht auf Gewalt „zur Verbesserung des Bildes von Deutschland in den angelsächsischen Ländern und damit langfristig zur Verbesserung der Lage des Landes“ beigetragen habe.[13] Die geradezu konträre Position vertritt Gerd Krumeich, in dessen Augen der passive Widerstand dem Nationalsozialismus und dessen Methoden der Gewaltanwendung den Weg bereitete[14] : „Weniger deutlich [...] ist bislang, wieweit auch faschistische Aktivitäten im weitesten Sinn von diesen Verhältnissen befördert und zu einer Art neuer Normalität wurden. Die allein durch die Auswirkungen des ,Ruhrkampfs’ zu erklärenden neuen Interventionsformen mit z.T. hochpolitisierter öffentlicher Verwaltung verweisen auf diesen Zusammenhang. [...] immer wieder kam es zur ,Zusammenarbeit’ von staatlicher Verwaltung und Terrororganisationen und darüber hinaus zu der Verlegung von genuin staatlicher Sanktionsgewalt in die Hände privater Personen und Organisationen. […] So war wohl das politisch wesentlichste Ergebnis des ,Ruhrkampfs’ von 1923 die allgegenwärtige Erfahrung von Gewalt im politischen Rahmen – eine erste Form der Selbstauflösung der Demokratie und eine Vorstufe der Übertragung der Macht an die politische Extreme, wie sie definitiv 1933 staatliche Realität werden sollte."
Mitunter nahmen passiver Widerstand und alliierte Gegenmaßnahmen in der Tat gewalttätige Züge an. Insbesondere das Freikorps „Oberland“ sowie das „Hanseatische Freikorps“ gingen gewaltsam gegen die französische Besatzung vor. Der später von den Nationalsozialisten glorifizierte Albert Leo Schlageter (1894-1923) verübte Sabotageakte auf französische Verkehrseinrichtungen und wurde nach seiner Ergreifung von einem französischen Kriegsgericht zum Tode verurteilt. Seine Hinrichtung fand am 26.5.1923 auf der Golzheimer Heide bei Düsseldorf statt. Klaus Wisotzky weist jedoch darauf hin, daß der aktive, gewaltsame Widerstand „bei aller nationalen Emphase und bei aller Empörung“ in der Bevölkerung nur wenig Rückhalt besaß.
5. Die Position der Besatzungsmächte gegenüber den verschiedenen Abtrennungsbestrebungen
Die historische Forschung in Deutschland und in Frankreich war sich lange Zeit nicht darüber einig, ob die Zurückdrängung Deutschlands bis auf die Rheingrenze zu den konstanten Kriegszielen Frankreichs gehörte.[19] Wenngleich die Rheingrenze nicht mit letzter Konsequenz und vor allem nicht mit gleichbleibender Konstanz als Kriegsziel verfolgt wurde, scheint die Schlußfolgerung Anna-Monika Lauters plausibel: „Die Forderung nach der Rheingrenze – ob in Form einer Annexion, einer Neutralisierung, eines autonomen Protektorats oder der dauerhaften Besetzung – wurde in weiten Teilen aus Politik und Gesellschaft vertreten. Vor allem aber entwickelte sich ein Arsenal an Argumenten zur Begründung des französischen Anspruchs auf die linksrheinischen Gebiete, das nach dem Krieg weiter zur Verfügung stand“.[20]
Beerdigung der 'Krupp-Opfer' auf dem Ehrenfriedhof in Essen, 10.4.1923.
Die französische Öffentlichkeit war allerdings auch nach dem Ende des Krieges alles andere als einig, was die Zukunft des besetzten Gebietes anbelangte. Natürlich gab es – vor allem, aber nicht ausschließlich auf der politischen Rechten – eine „annexionsbereite französische Rhein-Lobby“, doch repräsentierte diese keineswegs die Bevölkerungsmehrheit.[21] Selbst die Forderung einer Abtrennung des besetzten Gebietes von Deutschland oder wenigstens von Preußen war längst nicht Allgemeingut.[22] Während die Presse in der französischen Provinz, im Süden und Westen des Landes, „offen und selbstverständlich“[23] die Unterstützung des Separatismus forderte, verhielten sich die Pariser Zeitungen zurückhaltender. Dort waren solche Töne kaum zu vernehmen, was Anna-Monika Lauter mit der „Rücksichtnahme auf das internationale diplomatische Parkett“ begründet. Der Gedanke einer Trennung des Rheinlands vom übrigen Reich in Form eines eigenen Staates war vor allem bei Wissenschaftlern, Literaten und Journalisten populär. Die Initiative hierzu sollte allerdings von der rheinischen Bevölkerung ausgehen, nicht von außen oktroyiert werden.
Die Positionierung der französischen Kreisdelegierten gegenüber den autonomistischen und separatistischen Aktivitäten fiel recht unterschiedlich aus. Während der französische Bezirksdelegierte der Interalliierten Rheinlandkommission in Trier am 22.10.1923 seine Sympathie für die separatistische Sache bekundete, förderte der französische Kreisdelegierte im Restkreis Merzig-Wadern das Vorgehen der Separatisten nur „auf höhere Weisung“, während er ihnen in einigen Fällen sogar Einhalt gebot. Das unterschiedliche Verhalten der französischen Stellen brachte auf deutscher Seite der Reichsminister der Finanzen in einem Schreiben an das Reichsministerium für die besetzten Gebiete vom 24.11.1923 zur Sprache: „Während im belgisch besetzten Gebiet die Sonderbündler entwaffnet wurden, erhalten sie im französisch besetzten Gebiet fast überall tatkräftige Unterstützung durch die französischen Kreisdelegierten. Allerdings kann man große Verschiedenheiten im Verhalten der einzelnen Delegierten beobachten. Einzelne sind durchaus anständig und wirklich bestrebt, neutral zu sein[,] z.B. in St. Goar, Gemünd, Simmern; andere unterstützen die Sonderbündler heimlich oder indirekt, z.B. Kreuznach, Mayen, Ahrweiler; andere wieder führen offen die Geschäfte der Sonderbündler[,] z.B. Düren, Daun, Prüm, Birkenfeld etc.“.[24]
Tirard hielt eine bundesstaatliche Lösung, also eine rheinische Autonomie innerhalb des Reichsverbands, nicht für ausreichend. Er setzte bei seinen Bemühungen auf eine Loslösung rheinischer Gebiete von Deutschland und die Gründung eines selbständigen rheinischen Staates. So äußerte Tirard dem Trierer Oberbürgermeister Christian Stöck (1866-1953) gegenüber, wie dieser in seinen Erinnerungen festhält: „Er [Tirard] erklärte mir, die Schaffung eines Staates im Verbande des Deutschen Reiches genüge dem französischen Volke nicht, da sie nicht genügend Sicherheit gegen den preußischen Einfluß biete. [...] Seiner Ansicht [nach] sei es das Beste, eine Art Conföderation zu bilden wie die Schweiz, bestehend aus je einer Republik Pfalz, Rheinhessen, Moselland etc.“.[25]
Der mittlerweile in Paris stationierte General Charles Mangin (1866-1925) machte Poincaré gegenüber Vorschläge zur Errichtung einer „Rheinischen Republik“. Er lud Hans Adam Dorten (1880-1963), zu dem er immer noch Kontakt unterhielt, ein nach Paris, wo dieser sympathisierende Politiker und Journalisten treffen sollte, darunter auch den Herausgeber des „Le Matin“. Dieser wiederum versicherte Dorten der Unterstützung durch die französische Politik. Dorten solle nur seine Stärke, seinen Rückhalt in der rheinischen Bevölkerung unter Beweis stellen, dann werde ihm geholfen. Sobald die Dinge ihren Lauf nähmen, werde Mangin zur Unterstützung Dortens abgeordnet. Mangins Nachfolger General Jean-Marie Degoutte (1866-1938) wirkte in seiner Denkschrift vom 19.4.1921 auf eine Annexion des Rheinlands durch Frankreich hin.
Der Literat, Journalist, Politiker, Abgeordnete und Präsident der „Patriotischen Liga“ Maurice Barrès (1862-1923) galt einer der aggressivsten und einflußreichsten französischen Revanchisten.[26] Er bemühte sich während der gesamten Besatzungszeit, die französische Politik in Richtung einer Annexion – und als eine solche immer unwahrscheinlicher wurde: in Richtung eines selbständigen Rheinstaates – zu bewegen. Die Rheinländer, die er als halbe Gallier und halb-romanisch bezeichnete, beabsichtigte er Preußen-Deutschland zu entfremden und für die französische Kultur zu gewinnen.[27] Gegen Ende seines Lebens – er starb am 5.12.1923 – favorisierte Barrès, der kurz zuvor noch das besetzte Gebiet bereist hatte, für das Rheinland die separatistische Variante in Form eines nördlichen und eines südlichen Rheinstaates.
Cum grano salis läßt sich festhalten: Während Belgier und Franzosen vor Ort durchaus Sympathien für eine Abtrennung des Rheinlands zumindest von Preußen – und somit auch für den Gedanken eines Rheinstaates – hegten, verhielten sich Amerikaner und Engländer zurückhaltend bis abweisend gegenüber den entsprechenden Protagonisten. Ein Beispiel hierfür ist der Oberbefehlshaber der amerikanischen Besatzungsarmee Henry T. Allen (1859-1930). Dieser schildert in seinen Erinnerungen die Aktivitäten und Annäherungsversuche des Rheinstaatbefürworters Hans Adam Dorten[28] :
„Die Umtriebe Dr. Dortens in der amerikanischen Zone treten scharf in den Vordergrund. Ich bin nicht vollkommen sicher, ob unsere Politik, die jede Propaganda für eine Rheinrepublik untersagt, die richtige ist. Immerhin ist sie von unserem Großen Hauptquartier gebilligt und wird auch von den Engländern verfolgt, während die Franzosen dem Dr. Dorten ihre weitestgehende Unterstützung und alle möglichen Erleichterungen zuteil werden lassen. Ich höre, daß General Gérard, der die 8. Armee in Landau kommandiert, für die Gründung einer, Pfalz-Republik’, einer ,Republik Mainz’ und einer ,Republik Köln’ ist. Bei der geistigen Verfassung dieser Herren ist es wahrscheinlich, daß sie auch in Coblenz und Köln gerne ans Ruder kommen möchten. Meine eigene Ansicht über die in der amerikanischen Zone zu befolgende Politik ist die, den Deutschen soweit freie Hand zu lassen, als dies mit der Aufrechterhaltung der Ordnung und den Bestimmungen des Vertrages in Einklang gebracht werden kann.“
Da letztlich auch die Vertreter Belgiens und Frankreichs nicht entschieden zugunsten der Rheinstaatbefürworter – namentlich der Separatisten im Jahr 1923 – eingriffen, waren diese auf sich allein gestellt und somit zum Scheitern verurteilt.
Separatisten der Rheinischen Republik vor dem Kurfürstlichen Schloß in Koblenz, 22. November 1923. (Library of Congress)
Von französischer Seite – oder treffender: von Tirard – wurde der Versuch einer „friedlichen Durchdringung“, einer „pénétration pacifique“ unternommen. Wichtiges Instrument für Pressepolitik und Propaganda war die Abteilung „Presse et Information“ in Koblenz, die dem französischen Kommissariat angegliedert war. Tirard ging recht unabhängig von der jeweiligen Regierung in Paris vor, was jedoch auch die Gefahr des Scheiterns in sich barg. Seine Werbekampagne für die französische Kunstausstellung 1921 in Wiesbaden etwa scheiterte daran, daß sie keine offene Unterstützung seitens der Regierung erfahren hatte, weil diese den (wirtschaftlichen) Interessen der eigenen Bevölkerung mehr Beachtung schenkte als den Konzeptionen Tirards. Die (Kultur-)Propaganda Tirards hatte zwei Stoßrichtungen: Zum einen zielte sie auf die einheimische rheinische Bevölkerung ab, zum anderen auf die öffentliche Meinung in der französischen Heimat. Beide versuchte Tirard für den Gedanken zu gewinnen, daß von einer Eingliederung des besetzten Rheinlands in den französischen Staat alle Beteiligten nur profitieren könnten, daß – um es in moderneren Worten zu formulieren – zusammenzuführen sei, was zusammen gehöre.
Was beinhalteten nun die Maßnahmen der „friedlichen Durchdringung“? Zunächst wurde das Terrain der Presse beschritten, um eine Steigerung der Wirkung der Kulturpropaganda zu erreichen. Seit dem 1.10.1920 erschien in Mainz eine zweisprachige Zeitschrift, die sich in transnationaler Perspektive dem internationalen Kulturaustausch verschrieben hatte, die „Rheinische[n] Blätter. Zeitschrift für Literatur, Handel, Gewerbe und Kunst“ oder Französisch „La Revue Rhénane. Revue littéraire, économique et artistique“. Ihr ausdrückliches Ansinnen war nach eigenem Bekunden, die „geistige Verbindung zwischen Deutschland und Frankreich“ neu zu beleben: „Die ,Rheinischen Blätter’ sind überzeugt, daß eine auf den Verständigungswillen gestützte Annäherung, welche politisch sich zu vollziehen im Begriff ist, schon durch die einsichtigen Bemühungen und das aufrichtige Streben der hervorragendsten Geister beider Nationen eine teilweise Verwirklichung auf künstlerischem, literarischem und wirtschaftlichem Gebiet erfahren hat“.[29]
Ein weiteres Mittel war das Angebot von Sprachkursen zur Erlangung französischer Sprachkenntnisse. Immerhin konnte Tirard im Dezember 1920 die Teilnahme von 12.485 Teilnehmern an französischen Sprachkursen im besetzten Gebiet verkünden. Allerdings war der Erfolg zweifelhaft: „Die Bewohner des besetzten Gebiets scheinen zwar durchaus daran interessiert gewesen zu sein, die französische Sprache zu erlernen, verbanden dies aber nicht mit einem gesteigerten Interesse an Frankreich und der französischen Kultur“.[30] Darüber hinaus wurden Vortragsreisen französischer Wissenschaftler sowie Theater- und Filmaufführungen organisiert, jedoch mit nur mäßiger Anziehungskraft für die rheinische Bevölkerung.
Karikatur 'Kulturelle Überfremdungsversuche durch französische Sendlinge', Rheinischer Beobachter, Jahrgang 1923.
Die französische Kulturpolitik am Rhein war also bei weitem nicht so erfolgreich – oder je nach Darstellung und Perspektive: bedrohlich –, wie dies von deutscher Seite häufig befürchtet beziehungsweise behauptet wurde.[31] Eine Breitenwirkung erzielte die französische Propaganda in der deutschen Bevölkerung nicht, zumindest nicht im beabsichtigten Sinne.[32] Dennoch war die „pénétration pacifique“ in der deutschen „Presse und Publizistik ein häufig behandeltes und emotional geladenes Thema“,[33] allerdings unter den Gesichtspunkten des Abwehrkampfes.
Auch innenpolitisch führte Tirards Strategie nicht zum Erfolg, seine Bemühungen blieben in der französischen Öffentlichkeit fast ohne jegliche Resonanz. Ebenso scheiterte der Versuch, in Frankreich die Vorstellung von einem „rheinfränkischen“ beziehungsweise „rheinischen Brudervolk“ zu etablieren, dem man beistehen und daß man von Preußen-Deutschland lösen müsse. Erfolg beschieden war dieser Art von Binnen-Propaganda lediglich in denjenigen Kreisen, welche Maurice Barrès, dem „Comité de la Rive Gauche du Rhin“ oder dem „Comité Dupleix“ nahe standen. Die französische Presse schenkte Tirards Aktivitäten kaum Beachtung. Schließlich wiesen die Interessen des französischen Mittelstandes, der die rheinische Konkurrenz fürchtete, Tirards Propaganda in ihre Grenzen.
Ansonsten wurde die französische Propaganda insbesondere während der Ausdehnung des besetzten Gebietes im Jahr 1923, in der Zeit des Passiven Widerstandes, aktiv, wovon zahlreiche Flugblätter und Plakate in den jeweiligen kommunalen und staatlichen Archiven zeugen:[34] „Wohl zu keinem anderen politischen Ereignis gibt es so viele Plakate und Flugblätter wie zum Ruhrkampf“.[35] Ziel der französischen Propagandakompanien war es, den „Kampf um die Oberhoheit in den Köpfen der Menschen, der von beiden Seiten mit großem Aufwand bestritten wurde“, zugunsten der französischen Seite zu entscheiden und somit den Widerstand auf der deutschen Seite in sich zusammenfallen zu lassen, ihm quasi die moralische Grundlage zu entziehen. Die französische Propaganda versuchte, antikapitalistische und antipreußische Ressentiments zu bedienen. Adressat war die einheimische Arbeiterschaft, die man an die blutigen Ereignisse während des „Ruhrkrieges“ im Jahr 1920 erinnerte und davor warnte, sich von wortbrüchigen Vertretern aus Schwerindustrie, Rechtsparteien und ostelbischem Junkertum instrumentalisieren zu lassen. Es gehe einzig und allein darum – so verkündeten französische Flugblätter –, „die Herren der Berliner Regierung, in welchen der alte Geist der preußischen Junker auflebt, dazu zu veranlassen, die von ihnen unterschriebenen Verträge nicht als Papierfetzen zu behandeln“.
Das französische Unterfangen, mittels intensiver begleitender Propaganda um Verständnis oder gar Zustimmung in der deutschen Bevölkerung zu werben, war schon zu Beginn der Operationen an der Ruhr zum Scheitern verurteilt, denn auch wenn der Widerstandswille der Bevölkerung mit fortdauerndem „Ruhrkampf“ erlahmte – Sympathien für Frankreich wollten sich bei der großen Mehrheit nicht einstellen: „Die jahrelangen Bemühungen, die Menschen am Rhein für Frankreich einzunehmen, waren durch die Ruhrbesetzung endgültig zum Scheitern verurteilt“.[36]
Eine weitere, tiefer greifende Maßnahme war die Ausweisung mißliebiger Personen aus dem Besatzungsgebiet. Dies kann man durchaus als propagandistisches Mittel auffassen, konnte sich die französische Seite von solchen Maßnahmen doch nicht zuletzt abschreckende und disziplinierende Wirkung erhoffen. Das Procedere bei einer Ausweisung wurde dem Landrat des Kreises Mayen in einem Bericht vom 2.5.1923 geschildert: „Die Ausweisung nahm den gewöhnlichen Verlauf, indem Feldgendarmen in den Wohnungen der Ausgewiesenen erschienen und dieselben ins unbesetzte Gebiet abtransportierten. Soweit Familien vorhanden waren, mußten diese innerhalb 4 Tagen folgen“.[37] Insgesamt wurden etwa 150.000 Personen seitens der französischen Besatzung ausgewiesen. Dabei handelte es sich um 40.000 Haushaltungsvorstände und 110.000 Familienangehörige. Allein in der Stadt Koblenz, dem Sitz des Oberpräsidenten Hans Fuchs, waren 1.500 Personen mit ihren Familien von der Ausweisung betroffen, darunter der Oberpräsident selbst – er wurde am 2. Februar 1923 ausgewiesen.
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