Die Artikelreihe „DR.“ dient in erster Linie zur Information der Nachbarn von Aktiven. Den rechtschaffenden Menschen, die durch ein mieses Meinungsmanagement der BRD-Verwaltung mit dem Negativmerkmal „Reichsbürger“ diffamiert, überfallen und ruiniert werden.
In den Medien wird nichts zum Rechtsbruch der BRD-Verwaltung veröffentlicht, das Gesamtausmaß der Täuschung ist die gesamte Gesellschaft betreffend und das Spiel läuft seit der Gründung der Bundesrepublik. Es geht ausschließlich um den Machterhalt und die lukrativen Posten. Aus dem Grunde werden die Politiker, jedes Mittel anwenden, ihren Rechtsbruch aufrecht zu erhalten. Selbstverständlich entsteht eine Wut auf die Sachbearbeiter, die vorsätzlich das ausgefeilte Verordnungssystem umsetzen, damit die Inanspruchnahme der bestehenden Gesetze verhindert werden kann.
Die armen Seelen sind gefangen in ihrer Angst, sie sind unfähig wie Souveräne zu denken und so zu handeln. Diese Sachbearbeiter begreifen nicht, dass Sie als juristischen Personen in dem Enteignungsprozess der EU-Soziopathen, so ziemlich alles verlieren werden. Das Schicksal von Vasallen.
Bitte lassen Sie sich nicht provozieren und schmeissen Sie die Sachbearbeiter nicht aus dem Fenster. Es ist sinnvoller den verzweifelten Rechtsbruch zu erdulden und faktensicher, den Sachbearbeiter dazu bringen die Bestätigung auszuhändigen. Damit der Ablauf in Zukunft etwas einfacher wird, sind die Nachbarn über den Betrug aufzuklären, dazu kann die Seite VOLLDRAHT genannt werden oder der VOLLDRAHT-Artikel wird ausgedruckt und in der Diskussion verwendet. Mit der entsprechenden Unterstützung des Medienprojekts VOLLDRAHT ist es möglich, die Informationen per Zeitung in den Gemeinden zu verteilen. Denken Sie einmal über diese Option nach.
Je mehr Deutsche die Feststellung ihrer Staatsangehörigkeit beantragen, umso deutlicher kann die Subsidiarität in der Kommunalpolitik durch die Rechteträger des ewigen Bundes, zur Reaktivierung der vollen Souveränität der Gemeinden umgesetzt werden. Die internationale Souveränität Deutschlands resultiert aus der Einzelsouveränität der Bundesstaaten Deutschlands und diese wird aus der reaktivierten Subsidiarität und Handlungsfähigkeit der Gemeinden gebildet. Ein Schlüssel dazu ist, zu verstehen wie der Betrug aufgebaut ist und wie er zu beenden ist.
"Die Wahrheit hat weder Waffen nötig, um sich zu verteidigen, noch Gewalttätigkeit, um die Menschen zu zwingen, an sie zu glauben. Sie hat nur zu erscheinen, und sobald ihr Licht die Wolken, die sie verbergen, verscheucht hat, ist ihr Sieg gesichert." Zitat: Friedrich II. der Große
Grundsätzliches
Das RuStAG 1913 ist das gültige Recht, das StAG das geltende Recht.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht (StAR-VwV) vom 13. Dezember 2000
1.2.2 Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Für den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit sind insbesondere folgende Tatbestände in Betracht gekommen:
c) Verzicht (seit dem 1. Januar 1975),
Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit
Straßburg/Strasbourg; , 6.XI.1997
Artikel 7 – Verlust der Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes oder auf Veranlassung eines Vertragsstaats
(3) Ein Vertragsstaat darf – außer in den in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fällen – in seinem innerstaatlichen Recht den Verlust der Staatsangehörigkeit nach en Absätzen 1 und 2 nicht vorsehen, wenn der Betreffende dadurch staatenlos würde.
Bundesgesetzblatt (BGBl) Teil II Nr. 22 vom 22.04.1976 Artikel 27
Artikel 27 - Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.
Fazit
Mit der Annahme des Personalausweises, wird in Unkenntnis der Sachlage auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichtet und der Rechtstatus eines Staatenlosen angenommen.
Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV)
Kapitel 8 - Beantragung von Berechtigungen - § 28 - Antrag
(1) Um das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 Absatz 2 Satz 1 des Personalausweisgesetzes überprüfen zu
können, muss ein Antrag nach § 21 Absatz 1 Satz 1 des Personalausweisgesetzes enthalten:
1. Angaben zur Identitätsfeststellung von juristischen und natürlichen Personen; bei natürlichen Personen sind dies insbesondere der Familienname, die Vornamen, der Tag und der Ort der Geburt sowie die Anschrift der Hauptwohnung; bei juristischen Personen sind diese insbesondere der Name, die Anschrift des Sitzes, die Rechtsform und die Bevollmächtigten; außerdem ist in diesem Fall eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder der Errichtungsurkunde beizulegen;
Und jetzt schauen Sie sich ihren Personalausweis an. Steht dort der Familienname oder der Name?
Jetzt wissen Sie, ob Sie sich in der Rechtsstellung der natürlichen oder in der juristischen Person befinden. Und das kollidiert mit dem Personalausweisgesetz in eklatanter Weise.
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
§ 5 Ausweismuster; gespeicherte Daten
(2) Der Personalausweis enthält neben der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung, dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer, der Zugangsnummer und den in Absatz 4 Satz 2 genannten Daten ausschließlich folgende sichtbar aufgebrachte Angaben über den Ausweisinhaber:
1. Familienname und Geburtsname
Für diejenigen, die die Täuschung im Rechtsverkehr nicht hinnehmen wollen, die stellen den Feststellungsantrag nach RuStAG 1913 bei der Ausländerbehörde und die der BRD-Verwaltung und seinem Parteienapparat weiterhin vertrauen, die hören jetzt auf zu lesen und setzen sich wieder in den TV-Sessel.