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Das Amtsgericht Weißenfels hatte den angeklagten mit Urteil vom 1.Oktober 2013 wegen Volksverhetzung in drei Fällen zur Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 30,00 Euro verurteilt. Das Landgericht Halle hat die Berufung des Angeklagten als unbegründet verworfen. Hiergegen richtet sich seine form- und fristgerecht eingelegte Revision, mit der er die Verletzung sachlichen Rechts rügt und das Verfahren beanstandet.
Naumburg OLG2015 / PDF
++ LG Halle kippt Urteil AG Weißenfels wg. Volksverhetzung ++
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