[…] Die zwei fehlenden Puzzleteile sind folgende: Alle Verträge sind auf die juristische Person (Herr Vorname Nachname) ausgestellt und sie behaupten, die natürliche Person (Nachname, Vorname) wäre die Vertragspartei.
Dies sieht man vor allem in der Schreibweise nach DIN 5007. Sie begehen damit Lizenzbruch, denn sie haben für die natürliche Person (Nachname, Vorname) keine Lizenzrechte aus den USA (US Treasury / IRS) erhalten, sondern nur für die juristische Person (Herr Vorname Nachname), und die ist weder rechtsfähig noch grundrechtberechtigt.
- In allen Prozessen schreiben sie die juristische Person an und machen dann eine Durchgriffshaftung auf die natürliche Person. Dies nennt sich auf Neu-Deutsch "Stolen Identity" (Na, klingelt es da nicht irgendwie?).
Im Übrigen wurde dies gerade von der US Military Police in einem Fall deutlich gesagt, ein Offizier hat nach Sichtung der Unterlagen sofort mit "Stolen Identity" geantwortet.
So, nun zu den wichtigen Dingen, die erledigt werden müssen:
- ihr müsst in IHREN Registraturen erkennbar als die Berechtigten der ausgleichenden Verbindlichkeit erscheinen (das ist dann nach Art. 116 Abs. 2 in Verbindung mit weiteren Gesetzen), denn mit dem Auszug aus dem Geburtenbuch wurde keine NACHFOLGEBEURKUNDUNG durchgeführt. Und somit sind sie der Haftende als Erschaffer der Geburtsurkunde und der daraus resultierenden Person / Obligation Herr Vorname Nachname. Und die schickt ihr ihnen (für Wert akzeptiert) zur Offenlegung, wer dafür der wirklich Haftende ist.
- das Certificate of assumed Name (aus einem Artikel von Anna von Reitz, auf deutsche Gegebenheiten angepasst) in Verbindung mit der Geburtsurkunde und der Meldung "Stolen Identity" an den Botschafter, zzgl. der Erwähnung der Executive Order von Präsident Trump (Executive Order 13818 of December 20, 2017 Blocking the Property of Persons Involved in Serious Human Rights Abuse or Corruption) ergibt den Nachweis, dass sie Menschenhandel betreiben und dies auf euren Schultern austragen. Jedoch gilt diese Executive Order auch weltweit, soweit die USA involviert ist, man sollte mal den dritten Absatz gelesen haben.
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